Ungewollter Stromvertrag nach Werbeanruf

Die freundliche Beraterin am Telefon wollte doch nur mal kurz über deinen Stromvertrag mit dir sprechen – Doch ein paar Tage später bedankt sich der neue Stromversorger für den Vertragswechsel. Klingt nicht mehr nett, oder? Wir geben Tipps, wie es gar nicht erst so weit kommt und was zu tun ist, wenn es doch passiert ist.
von Christine Jerxsen

Diese Situation kennst du sicher: Es klingelt am Telefon oder an der Haustür und ein*e Agent*in bietet dir an, "im Auftrag deines Energieversorgers" über deinen Stromtarif mit dir zu sprechen, denn sicher ergibt sich viel Sparpotenzial. Du kennst deinen aktuellen Tarif gar nicht mehr so genau? Kein Problem, der/die Berater*in kann ja mal schnell über deinen Vertrag drüber gucken und dir die Sparmöglichkeiten erklären. Du willigst ein, denn Verträge zu lesen ist dir sowieso zu lästig und warum nicht einfach den Tarif wechseln, wenn man schon mal dabei ist? Schön, dass er oder sie dir helfen konnte, bedankt sich der oder die Berater*in noch zum Abschluss. Ein paar Tage später bekommst du Post und dein neuer Energieversorger bedankt sich bei dir für den Vertragsabschluss. Du fällst aus allen Wolken, denn den Energieversorger wolltest du eigentlich gar nicht wechseln. Was ist passiert?

Unerlaubte Werbeanrufe im Energiemarkt

Unerlaubte Werbung kennst du vielleicht bisher von Telefonverträgen oder Zeitschriften-Abos: Ohne vorherige Einwilligung sind Werbeanrufe nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verboten. Trotzdem wird immer wieder dagegen verstoßen - in den letzten Jahren haben solche sogenannten "Cold Calls" auch in den Energiemarkt Einzug gehalten. Ziel ist es, während des Gesprächs Einzelheiten aus deinem Strom- oder Gasliefervertrag wie deine Kundennummer und deine Zählernummer zu erfahren. Diese Informationen werden benötigt, um einen bestehenden Vertrag zu beenden und den Anbieterwechsel einzuleiten. Durch geschickte Gesprächssteuerung merkst du vielleicht gar nichts davon, bis du dann die Kündigungs- oder Vertragsbestätigung vom neuen Energielieferanten bekommst. Warum ist das überhaupt möglich und was kannst du tun, damit es gar nicht erst so weit kommt? 

Die Strategie hinter dem Cold Call

Bei einem Anbieterwechsel soll es möglichst zu einem einfachen Datenaustausch kommen. Wenn der/die Verbraucher*n den Energieversorger wechseln möchte, beauftragt sie oder er zumeist den neuen Lieferanten, die nötigen Schritte inklusive Kündigung einzuleiten. Kundinnen und Kunden haben so weniger Aufwand, denn der neue Versorger nimmt mit dem alten Energielieferanten und dem Netzbetreiber Kontakt auf, um über den Wechsel zu informieren. Benötigt werden dafür nur der Name und die Adresse der Kundin/des Kunden und eine weitere essenzielle Vertragsinformation wie z.B. die Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, die Zählpunktbezeichnung oder die bisherige Kundennummer und der Namen des alten Versorgers. Genau hier setzen Betrüger an und versuchen durch geschicktes Ausspähen der Daten einen Vertragswechsel herbeizuführen.

Cool bleiben beim Cold Call

Bei einem solchen Anruf solltest du cool bleiben und keine sensiblen Informationen weitergeben, denn ein Werbeanruf ist nur dann erlaubt, wenn du als Verbraucher*in vorher eingewilligt hast; dabei reicht es auch nicht aus, wenn Anrufer*innen zu Beginn des Gesprächs um Erlaubnis fragen, ob sie ein Werbegespräch mit dir führen dürfen. Hast du im Vorfeld keine Einwilligung zur Werbung gegeben, handelt sich um einen "Cold Call", den du der Bundesnetzagentur melden kannst. Diese geht der Beschwerde nach, benötigt aber so viele Informationen wie möglich, um gegen dir Verursacher vorgehen zu können. Deswegen fragst du am besten während des Telefonats noch einmal genau nach dem Namen des Anrufenden und seines Call-Centers bzw. im Auftrag von welchem Unternehmen (angeblich) angerufen wurde. Benötigt wird auch die Telefonnummer und genaue Anrufzeit (im Display des Telefons zu erkennen oder im Nachhinein in der Telefonliste des Routers zu sehen). Während des Anrufs solltest du auf keinen Fall persönlichen Daten wie deine Adresse, Kundennummer oder die Zählernummer preisgeben. Auch bei potenziellen Besuchen vor Ort ist es wichtig, dass der Zugang zum Zähler nicht ungehindert möglich ist. Um sicher zu gehen, ob die Kontaktaufnahme durch den oder die Berater*in tatsächlich vom eigenen Energielieferanten beauftragt wurde, lohnt sich ein Anruf beim Kundenservice: Die Telefonnummer findest du direkt im letzten Anschreiben oder auf der Homepage.

Tipps während des Calls: 

  • Leg so schnell wie möglich auf und beende das Gespräch. 
  • Teile niemals sensible Daten wie Kundennummer oder Zählernummer mit! 
  • Notiere die Rufnummer, das Datum und die Uhrzeit des Werbeanrufs, notfalls im Nachgang durch deine Router-Daten
  • Unerlaubte Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung kannst du bei der Bundesnetzagentur melden bzw. die Verbraucherzentrale informieren
  • Melde dich so schnell wie möglich bei deinem alten Stromversorger, um das Vorgehen zu besprechen

Und wenn dir ein Stromvertrag untergeschoben wurde?

Wenn du beim Vertragsabschluss getäuscht wurdest, kannst du den untergeschobenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dies sollte schriftlich und am besten per Einschreiben geschehen.  Zusätzlich solltest du einen alten Stromanbieter kontaktieren, denn wenn der neue Anbieter in deinem Auftrag den bisherigen Vertrag gekündigt hat, ist es oft nicht möglich, den alten Vertrag wiederherzustellen bzw. weiterlaufen zu lassen. 

Tipp: 

  • Widerrufe den ungewollten Vertrag schriftlich innerhalb von vierzehn Tagen per Einschreiben.

Läuft der Widerruf ins Leere?

Du hast deinen Widerruf fristgerecht abgeschickt, aber keine Reaktion vom neuen Energielieferanten erhalten? Auch hier solltest du Ruhe bewahren und eventuell gestellten Forderungen nicht nachkommen, denn untergeschobene Verträge, bei denen du beim Vertragsabschluss getäuscht wurdest, sind generell unzulässig. Auch bereits abgebuchte Abschläge können wieder zurückgebucht werden. Solltest du trotzdem keine zufriedenstellende Reaktion seitens des neuen Versorgers erhalten haben, wende dich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Verbraucherzentralen helfen gegebenenfalls auch weiter, zum Beispiel mit Musterbriefen.

Tipp:

  • Hartnäckig bleiben und Hilfe bei der Verbraucherzentrale suchen oder rechtlichen Beistand einholen. 

Checkliste während des Cold Calls:

Um deine Rechte wahrnehmen zu können und die Nachforschungsarbeit der Bundesnetzagentur optimal zu unterstützen ist es wichtig, im Rahmen des Telefonats einige Informationen aktiv zu erfragen und folgendes zu notieren:
 

  • Name der anrufenden Person?
  • Von wo aus ruft er/sie an? (Telefonnummer notieren)
  • Welches Unternehmen hat die Telefonakquise beauftragt?
  • Name und Sitz des Call-Centers?
  • Zu welchem Zweck wurdest du angerufen? 
  • Frag aktiv nach den beworbenen Produkten, Angeboten oder Dienstleistungen mit Bezeichnung und Marke. Wichtig ist auch der Name des anbietenden Unternehmens
  • Woher hat der/die Anrufende die angebliche Erlaubnis herbekommen, dich anrufen zu dürfen?

Am besten notierst du dir den weiteren Inhalt des Gesprächs, zusammen mit der Telefonnummer des Anrufers, dem Datum und der Uhrzeit des Anrufs. Für die weitere Bearbeitung durch die Bundesnetzagentur notiere deine Daten und deine Rufnummer und bestätige, dass du keine Einwilligung zum Anruf erteilt hast. Wichtig zu wissen: Manchmal erteilt man unwissentlich eine Werbeeinwilligung zum Beispiel bei der Teilnahme an Online-Gewinnspielen. Deswegen solltest du dich vergewissern, dass du wirklich im Vorfeld keine Erlaubnis erteilt hast, zu Werbezwecken angerufen zu werden.

Solltest du gar ungewollt dem Neuabschluss eines Vertrages zugestimmt haben, erhältst du vermutlich eine Bestätigung des Unternehmens. Wichtig: Auch diese Unterlagen solltest du aufbewahren, um die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen.

Tipp:

Auch bei Haustürgeschäften ist Vorsicht geboten, wenn dir jemand einen neuen Stromvertrag vermitteln möchte und vielleicht sogar Zugang zum Stromzähler erhalten möchte, um so die Zählernummer zu erfahren. Bei einer regulären Zählerstandserfassung wirst du auf jeden Fall vorher über den anstehenden Ablesetermin informiert. Hier erklären wir, was es mit der Zählerstandserfassung auf sich hat...

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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