Strompreisverteilung

Das steckt in den Stromtarifen

Bei der Tarifberechnung fließen verschiedene Preisbestandteile in den Gesamtpreis ein. Hier erfährst du, wie sich dein Tarifpreis zusammensetzt und wofür du bezahlst.

Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen:

Steuern, Abgaben und Umlagen

§ 40  Abs. 3 EnWG

Hier handelt es sich um Belastungen, die je nach Art und Höhe vom Netzbetreiber, Gesetzgeber bzw. von hoheitlichen Institutionen vorgegeben werden. 
Stand Jan. 2026 sind folgende Belastungen zu berücksichtigen: 

  • Stromsteuer (Ökosteuer), § 3 StromStG
  • vom Netzbetreiber zu erhebende Abgaben und Umlagen wie KWK-G-Umlage, Offshore-Netzumlagen (§ 17 EnWG, EnFG), (§ 19 StromNEV), Konzessionsabgaben (§ 12 EnFG)
  • Umsatzsteuer, die auf alle Preisbestandteile erhoben wird. 
Aktuelle Informationen zu den Steuern, Abgaben und Umlagen können abgerufen werden 

  • auf der Homepage des jeweils zuständigen Netzbetreibers (bzgl. Konzessionsabgaben) sowie 
  • auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de oder der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de (bzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen und anderen Belastungen).

Netznutzung und grundzuständiger Messstellenbetrieb

§ 40  Abs. 3 EnWG

Hier handelt es sich um  Belastungen, die je nach Art und Höhe vom Netzbetreiber und grundzuständigen Messstellenbetreiber vorgegeben werden. 

  • Die Netznutzungsentgelte sind gesetzlich reguliert und beziehen sich auf die Durchleitung des Stroms durch die Energieversorgungsnetze. Weitere Informationen siehe: § 21 EnWG - Einzelnorm und StromNEV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
  • Entgelte des grundzuständigen Messstellenbetriebs sind ebenfalls gesetzlich reguliert und beziehen sich auf die Einrichtung, den Betrieb und die Betreuung von Messeinrichtungen. Weitere Informationen siehe: MsbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
  • Die aktuellen Preise der Netzbetreiber und der grundzuständigen Messstellenbetreiber sind jeweils auf deren Homepage veröffentlicht. 

Versorgeranteil

§ 3 Nr. 106 EnWG

Hier handelt es sich um die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs sowie um die Marge des Energielieferanten.

  • Die Kosten der Energiebeschaffung beziehen sind auf den Einkauf des Stroms an den Großhandelsmärkten (z.B. Termin- und Spotmärkte)  
  • Die Kosten des Vertriebs beziehen sich u.a. auf Personal, Marketing und Services.

Die Marge bezieht sich auf den angemessenen Gewinn.

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