Wie nachhaltig sind E-Scooter wirklich?

E-Scooter sollen die Verkehrswende vorantreiben und eine umweltfreundliche Alternative zu Autos & Co. sein. Doch wie nachhaltig sind die elektrischen Tretroller tatsächlich?
von Sven Claus

Man sieht sie mittlerweile in der Stadt an fast jeder Ecke und immer mehr Menschen cruisen damit durch die Straßen. E-Scooter sollen die Verkehrswende vorantreiben und eine umweltfreundliche Alternative zu Motorrollern und Co. sein. Aber sind die Fahrzeuge tatsächlich nachhaltig? Wir fassen die wichtigsten Facts zusammen und zeigen Dir die Vor- und Nachteile.

Facts & Figures über E-Scooter

E-Scooter sind seit Juni 2019 in Deutschland als Straßenverkehrsmittel zugelassen. Bereits wenige Monate nach der Zulassung waren schon rund 54.000 E-Scooter (privat oder zum Ausleihen) im Umlauf. Im Sommer 2020 standen allein in der Bundeshauptstadt Berlin bereits über 11.000 Leihfahrzeuge zur Verfügung. Wer keinen eigenen E-Scooter besitzt, kann also auf unzählige Anbieter zurückgreifen. Eine Handvoll Platzhirsche sind in jeder größeren deutschen Stadt zu finden. Die Nutzung von öffentlich zugänglichen E-Scootern ist dabei denkbar einfach:

1.     App des jeweiligen Anbieters herunterladen und registrieren.

2.     E-Scooter in der Umgebung via Standortfreigabe in der App finden.

3.     QR-Code auf dem E-Scooter scannen. Dieser ist mit der App verbunden und registriert die Mietung des Fahrzeugs.

4.     Losfahren und Fahrspaß genießen! 😉

5.     E-Scooter an einer geeigneten Stelle abstellen. Das kann der Straßenrand oder Gehweg sein, jedoch immer so, dass Fußgänger*innen, Rollstuhl- und Autofahrende nicht behindert oder gefährdet werden.

6.     Die Ausleihe über die App beenden.

Das Mindestalter zur Nutzung von E-Scootern liegt bei 14 Jahren, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein sind nicht nötig. Für eine Ausleihe ist allerdings das Mindestalter von 18 Jahren bindend, denn damit gehst Du automatisch einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ein und das ist erst mit Volljährigkeit möglich.

So geht sicherer Fahrspaß mit dem E-Scooter

Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines Helms ist jedoch durchaus empfohlen, denn E-Scooter erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Prüfe die Funktionsfähigkeit von Bremsen und Beleuchtung vor jedem Fahrtantritt. E-Scooter sind versicherungspflichtig, müssen also der aktuellen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen sowie eine gültige Betriebserlaubnis haben. Wenn Du einen E-Scooter ausleihst, bist Du automatisch über den Anbieter versichert.

Und wo darfst Du damit fahren? Erlaubt sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sofern es diese Möglichkeiten nicht gibt, darfst Du auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege, Fußgängerzonen und das Fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind verboten.

Die Vorteile: Darum kamen E-Scooter auf unsere Straßen

Neben dem Fahrspaß sollen E-Scooter als umweltfreundliche Alternative zu Auto- und Motorradfahrten aktiv zur Verkehrswende beitragen, denn elektrisch betrieben produzieren sie bei der Fahrt kein CO2. Das Mitnehmen in Bus und Bahn ist auch möglich: So erlaubt die Deutsche Bahn eine kostenlose Mitnahme von E-Scootern in ihren Zügen, sofern sie sicher in Gepäckregalen oder auf Stellflächen zwischen oder unter den Sitzen verstaut werden können. Für den regionalen öffentlichen Personennahverkehr können unterschiedliche Regelungen gelten. Besonders in Kombination mit Bus und Bahn bringen sie uns schnell von A nach B. Da es derzeit keine zentralen Abstellplätze für E-Scooter gibt, sind sie an verschiedensten Orten zugänglich – das schafft noch mehr Flexibilität.

Die Nachteile: Was spricht gegen E-Scooter?

Doch ohne zentrale Abstellplätze müssen E-Scooter-Anbieter in Kleintransportern durch das gesamte Stadtgebiet fahren, um die Fahrzeuge einzusammeln und die leeren Batterien wieder aufzuladen. Die zurückgelegte Strecke kann dabei mitunter noch länger sein, wenn E-Scooter durch die Mitnahme in Bus und Bahn bis an abgelegene Orte gelangen. Das ist nicht besonders nachhaltig. Auch das Ziel, E-Scooter als nachhaltige Ergänzung zu Bus und Bahn zu etablieren, wurde bisher nicht erreicht: Die umweltfreundlichste Möglichkeit sich fortzubewegen, ist immer noch zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Ersetzen E-Scooter solche Strecken, stellen sie keinen wirklichen Mehrwert in der Ökobilanz dar – vor allem nicht, wenn die Akkus nicht nachhaltig hergestellt wurden. Denn: In E-Scootern sind dieselben Akkus verbaut wie in E-Bikes, Pedelecs oder E-Autos. Wichtig ist hierbei dann die Optimierung der Herstellung umweltfreundlicher Lithium-Ionen-Batterien sowie die Verwendung der Akkus im sogenannten „Second-Life“. Erst wenn E-Scooter Autofahrten ersetzen, leisten sie einen tatsächlichen Beitrag zur Verkehrswende. Das sind derzeit allerdings nur 5,5 Prozent der Fälle, wie das Umweltbundesamt berichtet.

Von Stolperfallen und Elektroschott

Und wo stehen die E-Scooter, wenn sie nicht genutzt werden? Besonders Leihfahrzeuge werden oftmals unachtsam mitten auf dem Gehweg oder auf Parkplätzen abgestellt. Die Folge: Autofahrende – und somit die Umwelt – ärgern sich über diese „Wildparker“, die eine Extrarunde bei der Suche nach einem Parkplatz nötig machen. Aber auch für Fußgänger*innen werden die Fahrzeuge zu echten Stolperfallen. Und das, wo E-Scooter bereits ohnehin eine hohe Unfallbilanz aufweisen. Denn die Unfallstatistik zeigt: 2020 hat die Polizei bundesweit mehrere Tausend Unfälle im Zusammenhang mit E-Scootern registriert.

Haben E-Scooter aufgrund von Zusammenstößen oder nach ausgiebiger Nutzung ausgedient, spielt die korrekte Entsorgung eine zentrale Rolle in Sachen Umweltfreundlichkeit. Die Fahrzeuge gelten als Elektrogerät und müssen als Elektroschrott richtig entsorgt werden, von den Anbietern oder von Dir, wenn es Dein eigenes Fahrzeug ist. Tritt nämlich das in den Batterien enthaltene Lithium unkontrolliert aus, könnte das eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Viele Nutzende nehmen diese Gefahren jedoch nicht ernst und so landen immer wieder E-Scooter, die teilweise auch noch voll funktionsfähig sind, in unseren Flüssen. Wie der WDR im Sommer letzten Jahres herausfand, wurden beispielsweise allein in Köln über 500 E-Scooter aus dem Rhein gezogen.

Welche Lösungsansätze verfolgen Anbieter und Städte?

Um diesem Vandalismus entgegenzuwirken, steht in den Städten ein nächtliches Ausleih-Verbot zur Diskussion. Man geht davon aus, dass viele Rechtswidrigkeiten in den Nachtstunden und unter Alkoholeinfluss entstehen. Die norwegische Hauptstadt Oslo macht es vor: Dort kann man seit September 2021 zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr keine E-Scooter mehr ausleihen.

Einige Städte, wie etwa Frankfurt am Main, möchten feste Rückgabestationen für die Leihfahrzeuge etablieren. Diese sollen besonders in der Nähe von Bahnhöfen eingerichtet werden, um den Ausbau des Mobilitätsangebotes neben dem öffentlichen Personennahverkehr voranzutreiben. Das schafft nicht nur Ordnung auf Fahr- und Gehwegen, sondern hätte zudem den Vorteil, dass E-Scooter-Anbieter die Fahrzeuge gebündelt an einem zentralen Ort einsammeln könnten. Dazu geben einige Anbieter bereits heute an, bei diesen Fahrten auf E-Kleintransporter zu setzen, die künftig idealerweise mit Ökostrom geladen werden.

Was kannst Du für nachhaltigen Spaß mit E-Scootern tun?

Leihst Du einen E-Scooter aus, achte bitte einfach auf einen sorgsamen Umgang, damit alle einen nachhaltigen Spaß mit dem Fahrzeug haben können.

Und wenn Du einen eigenen E-Scooter besitzt, kannst Du Folgendes tun: Du kannst die Lebensdauer der Batterie verlängern, indem Du sie in einer kühlen und gut belüfteten Umgebung auflädst. Das beugt einer Überhitzung vor und schont die Batterie. Auch die richtige Pflege und Wartung trägt zu einer Langlebigkeit des Fahrzeugs bei.

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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