Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 kommt – News und Facts

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 kommt mit Neuerungen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für den Energiebereich.
von Christine Jerxsen

Das neue Jahr bringt Änderungen im Energiebereich mit sich: das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) kommt. Was ab dem 1. Januar 2023 gilt und welche anderen Neuigkeiten es für den Energiebereich gibt, erfahrt ihr hier.

Die EEG-Umlage fällt weg

Im Jahr 2000 wurde die EEG-Umlage eingeführt, um den Ausbau der Energiegewinnung aus Solarlicht, Wind, Biomasse und Wasserkraft zu finanzieren. Die Umlage von 3,72 Cent pro Kilowattsunde wurde über die Stromrechnung der Verbraucher*innen automatisch abgerechnet. Um Verbraucher*innen durch die stark gestiegenen Energiekosten finanziell zu entlasten, senkte die Bundesregierung die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 kurzfristig auf null Prozent – und schafft sie zum Jahreswechsel nun komplett ab.

Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) besitzt, profitiert von der Veränderung. Bisher mussten Besitzer*innen von PV-Anlagen einen reduzierten Satz der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom bei der Stromerzeugung bezahlen – dieser entfällt nun. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage lohnt sich also eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch jetzt umso mehr!

PV-Anlagen dürfen mehr Strom einspeisen

Schaffst du dir für das neue Jahr eine PV-Anlage mit bis zu 7 kWp (Kilowatt-Peak = die Höchstleistung der PV-Anlage in Kilowatt) an, darfst du ab sofort die maximale Leistung der Anlage ausreizen. 2023 entfällt die Vorgabe, höchstens 70 Prozent der Leistung der PV-Anlage ins öffentliche Netz einzuspeisen. Bisher wurde die Einspeisung durch einen Erzeugungszähler erfasst und automatisch gekappt, sobald die PV-Anlage die 70 Prozent Leistung erreicht hatte. Diese Vorgabe wurde im Frühjahr 2012 eingeführt, um einer Netzüberlastung durch die verstärkte Stromeinspeisung entgegenzuwirken. Fällt diese nun weg, ist der Einbau eines Erzeugungszählers für PV-Anlagen, die ab Januar 2023 in Betrieb gehen, nicht mehr verpflichtend. Die 70-Prozent-Regelung inkl. Erzeugungszähler gilt dann nur noch für ältere PV-Anlagen zwischen 7 und 25 kWp.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen steigt

Die Sätze zur Einspeisevergütung wurden angehoben und somit gibt’s unterm Strich für die Stromerzeugung mit PV-Anlagen noch mehr Bares zurück! Achtung, jetzt geht’s ans Eingemachte:  Die Vergütung für im Juli 2022 in Betrieb genommene PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt ab jetzt 8,2 Cent pro kWh anstatt 6,24 Cent pro kWh. Für Größere ab 10 kWp gibt’s 7,1 Cent pro kWh anstelle der 6,06 Cent pro kWh. Diese Regelung gilt, sofern du den erzeugten Strom auch zum Teil selbst nutzt.

Für PV-Anlagen, die den erzeugten Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen, gibt es erhöhte Vergütungssätze: 13,00 Cent pro kWh für PV-Anlagen bis 10 kWp, alles Größere wird mit 10,90 Cent pro kWh vergütet.

Die Energiepreisbremse kommt

Um die stark gestiegenen Energiekosten für die Industrie und Privathaushalte weiter abzufedern, hat der Bundestag eine Energiepreisbreme für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen. Die neue Regelung galt für die Industrie von Januar 2023 bis Dezember 2023 und für Privathaushalte von März 2023 bis Dezember 2023, rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

So wurde der Gaspreis für Privathaushalte auf 12 Cent pro kWh begrenzt, allerdings gilt er nur für 80 Prozent des gesamten prognostizierten Jahresverbrauchs. Dieser errechnet sich aus dem Energieverbrauch des Vorjahres. Für die Industrie wurde der Gaspreis für 70 Prozent des gesamten prognostizierten Jahresverbrauch auf 7 Cent pro kWh gesenkt. Für Fernwärme lag der Preis  bei 9,5 Cent pro kWh und der Strompreis hatte einen Preisdeckel von 40 Cent pro kWh.

Die Energiepreisbremse wurde 2024 nicht verlängert.

Wir sind gespannt, welche weiteren Änderungen im Energiebereich folgen und werden dich natürlich auf dem Laufenden halten.

 

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Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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