Einspeisevergütung – Das Plus für deine Solaranlage

Wer auf dem Dach eine Solaranlage hat, kann sich freuen: Dank der EEG-Einspeisevergütung gibt’s Bares zurück, wenn du deinen selbst erzeugten Strom ins Netz einspeist. Wie das funktioniert, erfährst du hier.
von Christine Jerxsen

Volle Stromkraft voraus für Solaranlagen! Dank der Einspeisevergütung aus dem EEG-Gesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz) bekommst du für den Strom, den du ins Netz einspeist, Geld zurück. Wir erklären, wie es funktioniert.

Was ist die Einspeisevergütung und wer bekommt sie?

Die Einspeisevergütung ist vor allem für Hausbesitzer mit kleinen Solaranlagen attraktiv: Sie erhalten einen festen Vergütungssatz für den selbst erzeugten Strom, den sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Im Jahr 2000 wurde sie als staatliches Förderinstrument eingeführt, um die Attraktivität von Photovoltaik zu erhöhen.

4 Facts zur Einspeisevergütung:

1. Die Höhe der Vergütung hängt ab vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der eingespeisten Strommenge pro kWh.

2. Der Vergütungssatz ist für 20 Jahre festgelegt.

3. Die Vergütung wird pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom vom Netzbetreiber (nicht dem Stromversorger!) an den Anlagenbetreiber gezahlt.

4. Erzeuger mit einer Anlagenleistung >= 100 Kilowattpeak können über die Direktvermarktung den eingespeisten Strom auch am Strommarkt verkaufen lassen. Dann handelt es sich um eine EEG-Marktprämie – im Gegensatz zur Einspeisevergütung schwankt hier die Höhe der Prämie u. a. mit dem Strompreis an der Börse.

Warum sind die Vergütungssätze immer weiter gesunken?

Durch die Einspeisevergütung wird Stromerzeugung aus Photovoltaik aktiv gefördert. Vorteil: Der Preis ist für 20 Jahre stabil. Nachteil: Je mehr Einspeiser es gibt, umso größer ist das Angebot an Solarenergie. Ergo fällt dann die Förderung des Einzelnen niedriger aus als vor 20 Jahren, als es nur wenige Anbieter von Strom aus Photovoltaikanlagen gab. Die Vergütungssätze sind deswegen im Laufe der Jahre kontinuierlich gesunken: Wurde in den Anfangsjahren noch 50 ct/KWh ausbezahlt, betrug der Vergütungsbetrag im Juni 2022 für kleine Solaranlagen bis 10 kWp nur noch 6,34 ct/kWh.

Die aktuellen Vergütungssätze werden von der Bundesnetzagentur unter diesem Link veröffentlicht…

Lohnt sich der Betrieb einer Photovoltaikanlage noch?

Auch wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren entfällt, lohnt sich der Betrieb einer eigenen Solaranlage immer noch, da du dadurch weitgehend unabhängig von externen Energieerzeugern bist und du nur dann Strom von deinem Stromversorger zukaufen musst, wenn deine eigene Anlage nicht genug für den Eigenbedarf produziert.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Wie hoch die Vergütung für die Solarstromeinspeisung ausfällt, richtet sich nach der Leistung deiner PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Bitte beachte: Größere PV-Anlagen mit hoher Einspeisung werden geringer vergütet als solche, die weniger Strom einspeisen. Für PV-Anlagen bis 100 kWp gibt es 3 Vergütungskategorien. Die erste Kategorie geht bis 10 kW, die zweite von 10-40 kW und die letzte Kategorie gilt von 40-100 kWp. 

Beispielrechnungen:

Eine Anlage, die im Juli 2022 in Betrieb genommen wurde, hat eine Leistung bis 10 kW.

► Die Vergütung beträgt 6,24 ct/kWh.

Deine PV-Anlage leistet zwischen 10 und 40 kW?

► Dann werden nur noch 6,06 ct/kWh gezahlt.

Für eine größere Anlage, die zwischen 40kW und 1MW einspeist, bekommst du nur noch eine

► Vergütung von 4,74 ct/kWh.

 

Hier geht’s zu den aktuellen Vergütungssätzen der Netzbetreiber

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird immer von dem Netzbetreiber bezahlt, in dessen Netz der Strom eingespeist wird. Bitte bedenke, dass der Stromnetzbetreiber nicht dein Stromlieferant ist! Der Strom, der ins Netz gespeist wird, wird daher nicht direkt an andere Kunden weiterverkauft, sondern an der Energiebörse gehandelt. Die dort erzielten Gewinne fallen allerdings geringer aus als die ausbezahlten Einspeisevergütungen – Der Stromnetzbetreiber macht also mit deinem eingespeisten Strom erst einmal einen Verlust!

Dieser Verlust wurden bis Mitte 2022 durch die sogenannte EEG-Umlage ausgeglichen, d.h. alle Verbraucher und Unternehmen haben dadurch die Einspeisevergütung für Solaranlagen mitfinanziert. Konkret hieß das: War der Strompreis an der Börse hoch, fiel die EEG-Umlage entsprechend niedriger aus, da die Kosten für die Stromnetzbetreiber entsprechend auch geringer ausfielen. Ab 2023 entfällt die EEG-Umlage komplett. Der Differenzbetrag wird dann von der Bundesregierung übernommen. Dies wird künftig aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) finanziert.

Wenn die Strompreise steigen, wird dann automatisch auch die Einspeisevergütung erhöht?

Der Gedanke liegt nahe, aber wie du schon im Laufe dieses Blogbeitrags gelesen hast, besteht hier KEIN Zusammenhang, denn:

Die Einspeisevergütungen sind Festpreise, die nicht an aktuelle Strompreise angepasst werden.

Die Einspeisevergütung wird nicht vom Stromlieferanten bezahlt, sondern vom jeweiligen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist nicht automatisch Stromlieferant, sondern verkauft deinen eingespeisten Strom auf der Strombörse, wo der dann zu aktuellen Marktpreisen weiterverkauft wird. Was oft nicht bedacht wird: Die Einspeisung, Beschaffung und logistische Zurverfügungstellung des einspeisten Stroms verursacht Kosten, die nicht durch die Höhe der Einspeisung gedeckt werden. Für den Netzbetreiber entsteht also ein rechnerischer Verlust, der bisher durch die EEG-Umlage wieder ausgeglichen wurde.

Lohnt sich die Photovoltaik-Einspeisung in Zukunft wieder?

Durch das sogenannte Osterpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Einspeisevergütung wieder angehoben. Es wird dann ab 2023 folgende Neuerungen geben:

Unterschieden wird nun zwischen Volleinspeisern (Anlagenbesitzer, die ihren gesamten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen) und Eigenverbrauchern (Anlagenbesitzer, die hauptsächlich für den Eigenverbrauch produzieren und nur Restmengen einspeisen). Für sie ist noch eine andere Entlastung geplant. Volleinspeiser sollen danach eine Förderung von bis zu 13,4 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) erhalten, während Eigenverbraucher (=Prosumer) mit Anlagen bis 10 kWp für ihre eingespeisten Restmengen bis zu 8,6 Cent/kWh Vergütung erhalten.

Umgesetzt wird das Paket, sobald alle Punkte von der EU-Kommission genehmigt wurden. Wenn dies erfolgt ist, soll die neue Regelung rückwirkend gelten.

Was bedeutet das Aus der EEG-Umlage für die eigene PV-Anlage?

Wer eine PV-Anlage besitzt, musste bisher nur einen reduzierten Satz der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom bezahlen. Da diese Kosten nun entfallen, lohnt es sich noch stärker, die PV-Anlage für den Eigenverbrauch von Strom zu nutzen. Um dies zu fördern, hat die Bundesregierung die Vergütung für nicht selbst genutzte Restmengen geringer angehoben als die Vergütung für Volleinspeiser.

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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