Heizungsgesetz 2024: Das ändert sich

Das neue Heizungsgesetz tritt seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist das Ziel, im Jahr 2045 klimaneutral zu heizen. Was das bedeutet und ob du deine Heizung austauschen musst, erfährst du hier.
von Christine Jerxsen

Es ist da: Das neue Heizungsgesetz. Was das bedeutet und ob du deine Heizung austauschen musst, erfährst du hier.

Gebäudeenergiegesetz GEG: Wozu dient das Heizungsgesetz?

Bisher werden noch rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben. Dem soll das Heizungsgesetz entgegenwirken und es gilt im Speziellen für Heizungen und die Art, wie wir heizen. Ziel des Heizungsgesetzes ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu heizen und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.

Bis dahin sollen sukzessiv nachhaltige Lösungen die Gas- oder Ölheizung ersetzen. In Städten über 100.000 Einwohner*innen gilt die Umtauschpflicht von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe zu Heizungen auf Basis von Erneuerbarer Energie bis spätestens Mitte 2026. In Städten mit weniger als 100.000 Einwohner*innen gilt diese Pflicht bis spätestens Mitte 2028. Entscheidend ist die kommunale Wärmeplanung: Bestimmt eine Kommune, noch vor Mitte 2026 bzw. 2028 das Heizungsgesetz umzusetzen, gilt das festgesetzte vorgezogene Datum der Kommune.

Wer muss nach dem Heizungsgesetz die Heizung tauschen?

Handelt es sich bei deinem Zuhause um einen Neubau oder um einen Bestandsbau? Davon hängt ab, ob du deine Heizung im Zuge des Heizungsgesetzes tauschen musst.

  • Bei einem Neubau

Als Neubau gelten Gebäude mit einem Bauantrag ab dem 1. Januar 2024. Baust du in einem Neubaugebiet, ist eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien nötig. Außerhalb eines Neubaugebiets gilt das erst ab 2026.
 

  • Bei einem Bestandsbau

Solange deine Gas- oder Ölheizung noch funktioniert oder sich repararieren lässt, benötigst du keine neue Heizung. Das Heizungsgesetz schreibt den Betrieb von Heizungen, die ausschließlich mit Erneuerbarer Energie betrieben werden, erst ab 2045 vor. Lässt sich die Gas- oder Ölheizung nicht mehr reparieren, hast du zwei Optionen: Entweder nutzt du übergangsweise eine gebrauchte Gasheizung und steigst später um. Oder du profitierst von der Förderung (siehe nächster Absatz) und steigst jetzt auf eine neue Heizung mit Erneuerbarer Energie um.

Beinhaltet das Heizungsgesetz eine Förderung für den Heizungstausch?

Wer auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie umsteigt, kann eine Förderung bei der KfW beantragen. Ab dem 27. Februar 2024 wird das zunächst für Einfamilienhäuser möglich, zeitlich gestaffelt auch für Mehrfamilienhäuser, Vermieter*innen, Kommunen und Unternehmen. Für Heizungen, die bis zum 31. August 2024 getauscht werden, kann ein Förderantrag noch bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.

Wie hoch liegt die Förderungshöhe?

  • Grundsätzlich erhalten alle eine Basisförderung von 30 Prozent für die Kosten bei einem Heizungstausch. 
  • Wer die noch funktionierende Heizung mit fossilen Brennstoffen bis Ende 2028 tauscht, erhält eine Förderung von weiteren 20 Prozent, den Klimageschwindigkeitsbonus. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich dieser auf 17 Prozent, danach alle zwei Jahre um drei Prozent.
  • Liegt das jährliche Brutto-Haushaltseinkommen bei max. 40.000 Euro, sind weitere 30 Prozent Förderung als Einkommensbonus möglich, allerdings nur für selbstnutzende Eigentümer.
  • Kommt beim Tausch in eine Wärmepumpe ein natürliches Kältmittel zum Einsatz, kannst du zusätzlich noch einen Effizienzbonus von 5 Prozent erhalten.
  • Die maximale Förderungshöhe liegt bei 70 Prozent. Die Förderung wird auf Basis der Angebotssumme berechnet, ist jedoch nach oben hin gedeckelt. Für Einfamilienhäuser beträgt die maximale förderfähige Kostenobergrenze 30.000 € und für jede weitere Wohneinheit zusätzlich 15.000 €. 

Das Heizungsgesetz verpflichtet nicht, zusätzliche energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Wer Fenster tauscht oder die Dämmung verbessert, kann beim BAFA eine Förderung beantragen.

Welche Heizungsarten werden gefördert?

Es gibt verschiedene Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie. Für all diese kann ein Förderungsantrag eingereicht werden:

  • Anschluss an ein Fernwärmenetz
  • Wärmepumpe
    (Tipp #1: Nutze unseren günstigen Wärmestrom speziell für deine Wärmepumpe!)
  • Stromdirektheizung, die Wärme aus elektrischem Strom bezieht
    (Tipp #2: Nutze hierfür unsere Ökostromtarife für sauberen Strom!)
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Gasheizung mit nachweislich erneuerbaren Gas
    (Tipp #3: Beziehe unser klimaneutrales Ökogas!)
  • Biomasseheizung wie bspw. Holzheizung oder Pelletheizung
  • Hybridheizung
    (Wichtig: Der Betrieb mit Erneuerbarer Energie muss vorrangig stattfinden.)

Verbietet das Heizungsgesetz ab jetzt das Einbauen von Öl- und Gasheizungen?

Solange eine Öl- oder Gasheizung mit grünem Gas oder Öl betrieben wird, kann sie eingebaut werden. Das Heizungsgesetz besagt, dass ab 2029 steigende Anteile von grünem Öl oder Gas notwendig sind. Ein Betrieb mit regulärem Öl oder Gas ist dann nur im Rahmen einer Übergangsfrist möglich. Spätestens ab 1. Januar 2045 gilt das Aus für fossile Brennstoffe.

Gilt das Heizungsgesetz auch für Mieter*innen?

Nein, das Heizungsgesetz gilt nur für Vermieter*innen. Mieter*innen müssen nicht in neue Heizungsanlagen investieren, das übernehmen Vermieter*innen. Nehmen sie für den Heizungstausch eine Förderung in Anspruch, dürfen die Kosten nicht auf die Miete umgelegt werden. Wird keine Förderung genutzt, können die anfallenden Kosten über die Monatsmiete mit max. 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche umgelegt werden.

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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