Auf die Preisbremse, fertig los!

Die Gas- und Strompreise sind in den letzten Monaten stark gestiegen, doch jetzt gibt es die Lösung: Seit dem 01. März 2023 gilt die Gas- und Strompreisbremse. Doch wie genau funktioniert das eigentlich, für wen gilt sie und vor allem: In welcher Höhe kann man Erstattungen und Nachlässe erwarten?
von Christine Jerxsen

Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse zur Entlastung der Bürger*innen in Deutschland kommt ab dem 01. März 2023. Das hat die Bundesregierung beschlossen. 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollen dafür in die Hand genommen werden. Doch wie genau sieht das Entlastungspaket mit der Energiepreisbremse eigentlich aus und hoch sind die Hilfszahlungen des Bundes? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt’s hier.

Warum kommen die Gas- und Strompreisbremsen gerade jetzt?

Mit der Strompreisbreme und der Gaspreisbremse reagiert die Regierung auf die zuletzt stark gestiegenen Marktpreise im Energiesektor. Die Maßnahmen wurden bereits im letzten Jahr beschlossen und Soforthilfen wie Einmalzahlungen in Form der Energiepreispauschale konnten bereits in Anspruch genommen werden. Nun kommt am 01. März die Energiepreisbremse für alle übrigen Haushalte. Dadurch erhalten Bürger*innen Rabatte von den Energieversorgern und der Bund gleicht die Kosten der Versorger aus. 

Was genau ist die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse tritt ab dem 01. März 2023 in Kraft. Die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend mit einberechnet. Insgesamt gilt die Bremse bis zum 30. April 2024. In dieser Zeit gibt es einen garantierten Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde und einen Fernwärmepreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Gut zu wissen: Alle Mieter*innen, die 2022 noch keine höheren Gaspreise zahlen mussten, kriegen den Rabatt womöglich erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung ausgezahlt.

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse tritt ab dem 01. März 2023 in Kraft und auch hier werden die Monate Januar 2023 und Februar 2023 rückwirkend mit einberechnet. Die Strompreisbremse gilt zunächst nur bis Ende des Jahres, hat aber die Möglichkeit auf eine Verlängerung bis April 2024. Mit dieser Bremse zahlst du für 80 Prozent deines Verbrauchs nur 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreisbremse gilt für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr). Versteuert werden müssen die Entlastungs-Rabatte übrigens erst ab einer jährlichen Einkommenssteuer-Summe von 16.956 Euro.

Zu theoretisch bisher? Dann schau dir das folgende Video an und lass dir anschaulich erklären, wie genau die Preisbremsen funktionieren:

Strom zu sparen lohnt sich trotzdem!

Viele Kritiker*innen befürchteten, dass aufgrund der Gas- und Strompreisbremse der Anreiz zum Energiesparen verloren geht. Damit dies nicht geschieht, gilt die Preisbremse nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei der Gaspreisbremse wird der Jahresverbrauch herangezogen, der im September 2022 deiner monatlichen Abschlagszahlung zugrunde lag. Wurde der Jahresverbrauch zwischenzeitlich nicht nach oben oder unten korrigiert, wird der Verbrauch von 2021 als Grundlage für die Entlastung gewertet.

Bei der Strompreisbremse basiert die 80-Prozent-Regel dagegen auf der jeweils aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Die restlichen 20 Prozent werden nach dem Normalpreis abgerechnet. Strom- und Heizkosten zu sparen kann sich so aber doppelt lohnen. Bleibst du unter dem errechneten Verbrauch, kriegst du die Differenz zum Normalpreis wieder zurückerstattet. Ergo: Je mehr Energie du sparst, desto besser!

Wie bekomme ich die Gas- und Strompreisbremse?

Um von der Strompreisbremse und der Gaspreisbremse zu profitieren, muss nichts getan werden, denn diese tritt automatisch ab dem 01. März 2023 in Kraft und wird den Kundinnen und Kunden von den Energieversorgern gutgeschrieben. Ab diesem Stichtag erhält jeder Haushalt Briefe mit genaueren Informationen zur Energiepreisbremse seiner Energieversorger – allerdings kann es hier zu Verzögerungen kommen.

Aber: Die Energiepreisbremse gilt nicht für jeden. Aktuell gelten die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse für private Haushalte, kleine Unternehmen sowie Vereine. Für die Industrie und Pflegeeinrichtungen gibt es gesonderte Regelungen. Auch für Haushalte, die mit Heizöl oder Pellets heizen, ist ein Entlastungspaket geplant.

So wirkt sich die Gas- und Strompreisbremse auf deine Rechnung aus

Im Dschungel der Energiepreisbremse den Überblick zu behalten ist zugegebenermaßen nicht so leicht. Deshalb haben wir einen Rechner zur Verfügung gestellt. Um die erlassenen Kosten der Strompreisbremse und der Gaspreisbremse auszurechnen, musst du hier deinen bisherigen Jahresverbrauch, den aktuellen Arbeitspreis aus 2023, die geschätzte Verbrauchseinsparung sowie den bisherigen Arbeitspreis aus 2022 eingeben. Dann werden die möglichen Einsparungen für das Jahr 2023 berechnet. Die konkrete Berechnung erfolgt erst durch den Energieversorger. 

Du willst mehr wissen? Unter diesem Link findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Strompreisbremse

Die Facts zum Thema Gaspreisbremse haben wir auf dieser Seite für dich zusammengestellt.

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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