Licht aus für die Energiesparlampe - und dann?

Das Ende einer langen Ära: Die EU-Kommission verhängt einen Produktionsstopp für einige Modelle der Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. Warum dieser Beschluss jetzt kommt und welche energieeffiziente Alternative es gibt.
von Christine Jerxsen

Seit dem 25. Februar 2023 heißt es für Energiesparlampen: Licht aus! Es gilt ein Verbot für einige Modelle der Energiesparlampen. Die Produktion dieser Leuchten wird EU-weit eingestellt. Die Regelung tritt auch für Leuchtstoffröhren ab dem 25. August 2023 in Kraft. Warum der Produktionsstopp verhängt wurde und welche energieeffizienten Alternativen es gibt, zeigen wir hier.

Was sind Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren?

2012 wurde die konventionelle Glühbirne mit Glühdraht verboten. Folge: Die energiefressenden Glühlampen mit einem Stromverbrauch von oftmals 0,06 kWh und einer Brenndauer von gerade einmal 1.000 Stunden wurden aus den Regalen verbannt. In die Haushalte zogen daraufhin energieeffizientere Lichtbringer: Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen mit einer Leistung von etwa 11 Watt und einer sechsmal längeren Brenndauer als Glühlampen. Das war deutlich energieeffizienter als die herkömmliche Glühbirne, die nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umwandelt und den Rest als Wärme an die Umwelt abgibt. Jedoch haben diese Leuchtmittel einen großen Nachteil: Bei Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren kommt es beim Einschalten zu einer Einschaltverzögerung, wodurch es wenige Sekunden bis hin zu zwei Minuten dauert, bis der Raum richtig hell wird.

Energiesparlampen-Verbot für eine bessere Umwelt

Sowohl Energiesparlampen als auch Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Das Schwermetall ist ein natürlich vorkommender Stoff und gelangt über verschiedene Wege in die Umwelt, wie etwa durch Vulkanausbräuche und Geysire oder beim Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Kohle. Durch seine stromleitende Eigenschaft wurde Quecksilber in vielen Alltagsgegenständen verwendet, wie etwa Elektrogeräten, Knopfzellbatterien – und ebenso in Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Quecksilber verdampft bei Zimmertemperatur unsichtbar und geruchslos, ist aber für Umwelt, Mensch und Tier hoch giftig, da es nicht abgebaut werden kann. Deshalb darf das Schwermetall schon seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektrogeräten verwendet werden. Nun folgt mit dem Beschluss der Europäischen Kommission das EU-weite Energiesparlampen-Verbot für die Verwendung von Quecksilber in Leuchten. Konkret von dem Verbot betroffen sind folgende Leuchtmittel:

  • Ab dem 25. Februar 2023: Ringförmige Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen mit Stecksockel
  • Ab dem 25. August 2023: T8- und T5-Leuchtstoffröhren
  • Ab dem 1. September 2023: Halogen-Pins

Im Handel werden diese Leuchtmittel noch zum Abverkauf erhältlich sein, Nachschub wird es allerdings nicht mehr geben.

Alternative zu Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

Jetzt schnell noch zum Fachmarkt und einen Vorrat einkaufen, bevor diese Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren nicht mehr erhältlich sind? Davon raten wir ab, denn tatsächlich verbrauchen diese Leuchtmittel deutlich mehr Strom als LED-Lampen. Zwar sind die Anschaffungskosten für LEDs etwa doppelt so hoch wie die für Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, jedoch überzeugen sie mit einer hohen Energieeffizienz sowie mit einer mehr als doppelt so langen Lebensdauer. Plus: LED-Lampen kommen komplett ohne Quecksilber oder andere schädliche Stoffe aus. Durch den Umstieg auf LEDs sparst du nicht nur Energie, sondern tust auch der Umwelt etwas Gutes. Bei der Wahl der geeigneten LED-Lampe solltest du auf die Sockelgröße (gängig sind E14- und E27-Sockel), die Dimmbarkeit und den Lumen-Wert achten. Was genau die Werte bei den Leuchtmitteln bedeuten, erklären wir im Blogbeitrag "Es werde Licht".

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren entsorgen: So geht’s richtig

Doch wohin mit der Energiesparlampe oder Leuchtstofflampe, wenn sie nicht mehr benötigt wird? Keinesfalls sollte die Lampe über den Hausmüll oder im Altglas-Container entsorgt werden, denn aufgrund des Quecksilber-Anteils gelten Energiesparlampen als Sondermüll. Stattdessen kannst du die Altlast-Lampen bei kommunalen Recycling- oder Wertstoffhöfen kostenlos abgeben, ebenso entsorgen auch die Händler die gebrauchten Leuchtmittel fach- und umweltgerecht. Bundesweit stehen Wertstoffhöfe und tausende Lightcycle-Sammelstellen im Handel oder bei privaten Entsorgern zur Verfügung. Das fachgerechte Recycling ist auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, denn neben elektronischen Bauteilen enthalten die alten Leuchten auch wertvolle Sekundärrohstoffe wie Glas und Metall, die sonst verloren gingen. Das aus den alten Lampen recyclete Quecksilber kann zum Beispiel in der Chemieindustrie wiederverwendet werden, während der Glasbruch für Glasprodukte mit geringen Reinheitsansprüchen genutzt wird. Durch das Sammeln kannst du also einen aktiven Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Informationen zu den Sammelstellen gibt es im Internet unter www.lightcycle.de. 

Und was ist zu tun, wenn eine Energiesparlampe oder Leuchtstofflampe zerbricht? In diesem Fall solltest du die Bruchstücke in einer luftdichten Plastiktüte gut verschließen und das Zimmer danach ausgiebig lüften, damit das austretendende Quecksilber nicht mit der Luft eingeatmet wird. 

Übrigens: Hier kannst du nachlesen, wie du Elektroschrott korrekt entsorgen kannst.

Das Energiesparlampen-Verbot der Europäischen Kommission ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit – weitere Leuchtmittel dieser Art könnten folgen. Auf unserem Blog werden wir dich zu allen Änderungen auf dem Laufenden halten.

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Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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