Einhaltung der Qualitätsrichtlinien für das Vermittlungsgeschäft

Amway und die Geschäftspartner von Amway verpflichten sich gegenüber dem Kooperationspartner folgende Qualitätsrichtlinien einzuhalten:

1. Vermittelt werden ausschließlich Verträge mit geschäftsfähigen Personen, die volljährig sind, sofern kein Fall der §§ 112 BGB f. vorliegt.

2. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der Kunde Zugang zu einem Internetanschluss hat und in der Lage ist, diesen für die Vertragsabwicklung zu nutzen. Weiterhin muss der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse angeben können.

3. Der Geschäftspartner hat sich immer als Geschäftspartner der Pfalzwerke bzw. der Marke 1·2·3energie auszuweisen und auf Anfrage zu erklären, dass 1·2·3energie eine Marke der Pfalzwerke ist.

4. Ziel der Beratungsgespräche mit dem Kunden muss sein, für ihn den geeignetsten Tarif zu finden. Hierbei ist gegenüber dem Kunden immer klarzustellen, dass der angebotene Tarif der Pfalzwerke nicht zwingend der günstigste Tarif ist, jedoch hinsichtlich der Tarifhöhe und der Interessen des Kunden am besten für ihn geeignet ist.

5. Kunden werden gewissenhaft, freundlich und umfassend sowie wahrheitsgemäß über das Angebot der Pfalzwerke beraten. Aggressive oder nötigende Vertriebsformen sind zu unterlassen.

6. Im Rahmen der Tätigkeit für die Pfalzwerke werden keine wettbewerbswidrigen Handlungen vorgenommen oder gegenüber dem Kunden unwahre oder falsche Angaben geäußert. Insbesondere werden keine Aussagen getroffen wie

a. der Geschäftspartner käme vom örtlichen Grundversorger oder würde Produkte des örtlichen Grundversorgers vertreiben oder mit diesem kooperieren,

b. der Geschäftspartner sei ein Beauftragter der Verbraucherzentrale,

c. zwischen den Pfalzwerken und dem örtlichen Grundversorger bestehe eine Kooperation oder der Strom bzw. das Gas werde auch nach Wechsel noch vom örtlichen Grundversorger bzw. Altlieferanten geliefert,

d. der Kunde bekäme eine höhere Einsparung als dies tatsächlich der Fall ist,

e. der angebotene Tarif sei der billigste bzw. günstigste insbesondere im Vergleich zum Wettbewerb oder

f. bei einem Wechsel zu einem anderen Lieferanten ändere sich außer der Rechnung nichts.

7. Kunden werden zwecks Beratung nur dann telefonisch kontaktiert, wenn eine ausdrückliche und schriftliche Einwilligung der Kunden vorliegt.

8. Der Vertrieb von 1·2·3energie-Produkten über die Vertriebskanäle Outbound oder Telesales ist nicht gestattet.

9. Es werden keine Privatkundentarife an Gewerbekunden vermittelt.

10. Es wird ausschließlich das von den Pfalzwerken bereitgestellte Vertriebsmaterial und die Online- bzw. Offlinetarifrechner genutzt. In Gebieten ohne Tarifangebot oder gesperrten Gebieten werden die jeweiligen Tarife nicht vermittelt.

11. Die Vergütung eines Vertragsabschlusses erfolgt nur, wenn die Qualitätsrichtlinien eingehalten worden sind.

12. Im Falle des Verstoßes gegen die Qualitätsrichtlinien gelten auch folgende Regelungen:

a. Im Falle der Missachtung der Qualitätsrichtlinien ist Amway verpflichtet, für jeden Verstoß des Geschäftspartner von Amway eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen. Bei einem Dauerverstoß wird diese Strafe für jeden angefangenen Monat verwirkt.

b. Die Pfalzwerke sind berechtigt, den Vertriebspartnervertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Verstoß zur Folge hat, dass ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Geschäftspartner von Amway wiederholt gegen die Qualitätsrichtlinien verstößt.

c. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.

d. Der Amway ist verpflichtet, die Pfalzwerke im Rahmen der bestehenden Haftung von Schadensersatzansprüchen Dritter frei zustellen.

Tarifrechner

m2

Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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%

Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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