Informationen zur aktuellen Lage an den Energiemärkten

Auf dem Energiemarkt herrscht eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation. Hier finden Sie wichtige Informationen zur aktuellen Marktsituation, Preisentwicklung, gesetzlichen Änderungen sowie Energiespartipps.

Gas: automatische Weitergabe neu eingeführter bzw. erhöhter Umlagen

  • Wegfall der Gasbeschaffungsumlage!

    Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 bekannt gegeben, dass die vom Gesetzgeber geplante Gasbeschaffungsumlage doch nicht eingeführt werden soll.

    Die ursprünglich zum 1.Oktober geplante Gasbeschaffungsumlage wurde gestrichen.

    Die Gasbeschaffungsumlage hatten wir unseren Kunden bislang nicht angekündigt und auch Änderungen an Abschlagszahlungen wurden nicht vorgenommen.

  • Wird der Gaspreis auch wegen gestiegener Beschaffungskosten angepasst?

    Wir überprüfen unsere Kosten für die Gasbeschaffung regelmäßig und werden Sie entsprechend Ihrer Ankündigungsfristen zu Preisanpassungen wegen gestiegenen Energiekosten informieren. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es zu weiteren Preisanpassungen kommen wird.

  • Weshalb kann der Gesetzgeber neue Umlagen mit meinem Gaspreis erheben?

    Die gesetzliche Grundlage für die Gasbeschaffungsumlage findet sich im Energiesicherungsgesetz Paragraf 26. Darin ist geregelt, dass die Bundesregierung per Verordnung die Einführung einer Gasumlage bestimmen kann – unter der Voraussetzung, dass in Deutschland eine Störung der Gasversorgung vorliegt; und Unternehmen der Gasversorgung staatliche Unterstützung benötigen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Die Verordnung ist am 9. August 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 1. April 2024. Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung diese Umlage gekippt.

    Die Speicherumlage ist im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35 festgelegt. Mit dem Geld werden die Kosten gedeckt, die für das zusätzliche Erdgas zum Befüllen der Gasspeicher anfallen: Wenn die gesetzlichen Füllstandsvorgaben nicht allein durch den Markt erreicht werden, muss Trading Hub Europe (THE) zusätzliche Mengen einkaufen. Als Marktgebietsverantwortlicher ist THE gesetzlich dazu verpflichtet.

  • Was ist die Gasbeschaffungsumlage?

    Im Energiesicherungsgesetz Paragraf 26 hat der Gesetzgeber die Grundlage geschaffen, seit dem 9. August gilt die dazugehörige Rechtsverordnung der Bundesregierung: Mit dem Geld sollten die aktuell hohen Mehrkosten für die Gasbeschaffung auf alle Gaskunden verteilt werden. So sollte die staatliche Umlage Gasimporteure vor dem finanziellen Zusammenbruch schützen. Das ist wichtig, damit die Gasversorgungskette und damit die Gasversorgung in Deutschland stabil bleibt.  Die Gasbeschaffungsumlage sollte pro Kilowattstunde 2,419 Cent netto betragen. Energieversorger hätten dann für jede Kilowattstunde, die sie bei ihren Kunden abrechnen, die staatliche Umlage abführen müssen. Allerdings hat die Bundesregierung diese Umlage am 29. September 2022 gekippt.

  • Was ist die Gasspeicherumlage?

    Zusätzlich zu dieser Gasbeschaffungsumlage führt der Gesetzgeber ebenfalls mit Wirkung zum 01.10.2022 eine sog. Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG ein. Damit werden konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgegeben. Die Speicherumlage soll bis zum 31. März 2025 erhoben werden. Sie soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über diese Umlage finanziert. Diese Umlage fließt also auch als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

  • Warum steigt die Bilanzierungsumlage?

    Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich 0,00 Ct/kWh. Sie wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet (Bilanzierung, Beschaffung, etc.) fällig. Regelenergie wird benötigt, um die je Stunde tatsächlichen physischen Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. Das bedeutet, dass kurzfristig Energie gekauft oder verkauft wird. Ergibt sich am Ende des Gastages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen, so wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben.

    Die Umlage beträgt ab 1. Oktober 2022 0,57 Ct/kWh netto und gilt für ein Jahr.

  • Wie hoch ist die Gesamtsumme der Umlagen?

    0,629 Ct/kWh netto beträgt die Gesamtsumme. Sie setzt sich zusammen aus der Gasspeicherumlage von 0,059 Cent und der Bilanzierungsumlage von 0,57 Cent. Alle genannten Preise sind Nettopreise und fallen pro Kilowattstunde Erdgasverbrauch an.

    Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden wären das 9,35 Euro Mehrkosten in einem Monat, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bunderegierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas angekündigt – sie soll auf 7 Prozent fallen.

  • Wird die Umsatzsteuer auf Gas wieder angehoben?

    Im Rahmen der Energiekrise 2022 wurde durch die Bundesregierung die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas beschlossen. So sollten Verbraucher stärker entlastet werden. Selbstverständlich haben wir die Umsatzsteuersenkung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens weitergegeben. 

    Die Senkung von 19 auf 7 Prozent endet zum 31. März 2024. Die Umsatzsteuer beträgt ab dem 1. April 2024 wieder 19 Prozent.

  • Ich habe ein Schreiben zum Energie sparen erhalten. Warum?

    (Energiesparmaßnahmen nach § 9 EnSikuMaV)

    Die Bundesregierung hat eine neue Verordnung verabschiedet. Diese verpflichtet u. a. Energieversorger, ihren Kundinnen und Kunden über ihren Gasverbrauch und ihre Gaskosten sowie über mögliche Einsparpotenziale in ihren Wohnungen und Häusern zu informieren (§ 9 EnSikuMaV – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung). Es soll außerdem den Verbrauchern das rechnerische Einsparpotenzial aufzeigen, wenn sie die Raumtemperatur um 1 Grad Celsius senken und gemäß der Verordnung dabei sechs Prozent Gas einsparen. In den Berechnungen dieser Kosten muss der Grundversorgungspreis des jeweiligen örtlichen Grundversorgers herangezogen werden.

Fragen rund um das Thema Abschläge

  • Soll ich meinen Abschlag anpassen?

    Haben Sie kürzlich ein Schreiben zu Ihren neuen Preisen und kurz danach ein weiteres Schreiben zur automatischen Abschlagserhöhung erhalten? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Damit Sie vor hohen Nachzahlungen geschützt sind, wurde ihr Abschlag anhand der neuen Preise bereits neu berechnet.

  • Warum wird der Abschlag angepasst?

    Um hohe Nachzahlungen für Sie zu vermeiden, passen wir daher bei einer deutlichen Preisänderung Ihren Abschlag an. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig.

  • Sie möchten wieder Ihren alten Abschlag zahlen, weil Sie sich einen höheren nicht leisten können?

    Ihr Abschlag wurde auf Grundlage der neuen Preise berechnet. Damit wollen wir Sie vor hohen Nachzahlungen schützen.

  • Sie haben keinen neuen Abschlagsplan erhalten. Warum?

    Wenn Sie demnächst eine Rechnung erhalten, bekommen Sie den neuen Abschlag mit ihrer nächsten Rechnung mitgeteilt.

  • Mein neuer Abschlag ist zu hoch.

    Wir haben den neuen Abschlag an die neuen Preise angepasst. Um Nachzahlungen bei Ihren Rechnungen zur vermeiden, raten wir dringend von einer Reduzierung ab.

  • Ich kann die steigenden Energiepreise nicht mehr bezahlen. Wie können Sie mir helfen?

    Melden Sie sich rechtzeitig über unser Kontaktformular mit Ihrem Anliegen bei uns. Wir versuchen, gemeinsam eine Lösung für Ihre Zahlungsschwierigkeiten zu finden
    Es gibt Hilfsangebote von öffentlichen Stellen, wie Jobcenter, Schuldnerberatung, Sozialamt und der Verbraucherzentrale.  Lassen Sie sich bei längerfristigen Zahlungsschwierigkeiten beraten und unterstützen!

  • Kann ich als Kundin oder Kunde meinen Abschlag selbst anpassen?

    Ja, das können Sie.
    In unserem Kundenportal sowie online können Sie Ihre Zählerstände eintragen und den Verbrauch überwachen und gleichzeitig Ihren Abschlag selbst anpassen. Oder über unsere Hotline: 0621 57057 3123. Halten Sie dafür nur Ihre Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer bereit.

    Am besten erhöhen Sie Ihren monatlichen Abschlag gleich. Denn so vermeiden Sie hohe Nachzahlungen bei Ihrer Jahresrechnung. 

    Unser Tipp: Lesen Sie einmal im Monat Ihren Zähler ab und tragen Sie den Zählerstand ganz bequem im Kundenportal oder auf unserer Website ein. So haben Sie Ihren Monatsverbrauch immer im Blick. 

    Gut zu wissen: In den Sommermonaten ist der Gasverbrauch viel niedriger als in den heizintensiven Wintermonaten. Rechnen Sie also am besten so:

    • Jahresverbrauch in Kilowattstunden x aktueller Arbeitspreis + Grundpreis pro Jahr = Jahreskosten. 
    • Jahreskosten : 12 = neuer monatlicher Abschlag 

    Mehr Informationen zum Thema Abschlag

Informationen zu aktuellen Entwicklungen am Gasmarkt

  • Die Ukraine-Krise und ihre Auswirkung auf den deutschen Energiemarkt

    Aktuelle Situation: Update 23.06.2022 - Alarmstufe des Notfallplans Gas
    Russland hat am 14. Juni die Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 gedrosselt. Seitdem liegt eine Störung der Gasversorgung vor. Weil das zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sog. Alarmstufe, ausgerufen. Sie tritt ein, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland festgestellt wird.

    Nach einer planmäßigen Wartung der Pipeline im Juli liefert Russland jetzt weiterhin reduzierte Mengen. Deshalb hat die Bundesregierung am 21. Juli ein weiteres Energiesicherungspaket vorgestellt: Instrumente für die Versorgungssicherheit werden nachgeschärft und neue Verordnungen sowie Gesetze auf den Weg gebracht.

    Die Versorgung mit Gas ist zwar aktuell gewährleistet, allerdings können die Speicher nicht weiter im geplanten Umfang aufgefüllt werden. Die Lieferkürzungen aus Russland führen dazu, dass die ausgefallenen Erdgasmengen jetzt ersatzweise zu sehr hohen Preisen am Markt beschafft werden müssen. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher*innen, dass jetzt dringend Gas eingespart werden muss.

    Vorsorgliche Maßnahmen
    Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert.
    Im Sinne einer verantwortungsvollen Krisenvorsorge empfiehlt es sich, dass wir uns gemeinsam auf den Fall vorbereiten, dass eine Engpasssituation auftritt.

    Parallel arbeiten viele Stellen daran, die Versorgungssituation bis zum Ende der anstehenden Heizperiode möglichst gut abzusichern. Um den größten deutschen Erdgasimporteur zu stützen, ist der Bund am 22. Juli mit 30 Prozent bei Uniper eingestiegen. Das Unternehmen war durch die gedrosselten Liefermengen aus Russland wirtschaftlich in Not geraten. 

  • Wie ist die Versorgung mit Erdgas in Krisen bundesweit geregelt?

    Es gibt ein europäisches Sicherungssystem, das in Deutschland über den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ greift. Dieser ermöglicht es den deutschen Behörden, in drei Krisenstufen tätig zu werden.

    1. Frühwarnstufe
    2. Alarmstufe
    3. Notfallstufe

    Die Stufen bieten der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, die Gasversorgung, -speicherung und -verteilung zu steuern. In der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und kann Leistungsreduzierungen und die Abschaltung industrieller Abnehmer anordnen. Ziel ist es dann, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie alle Privatkunden und -kundinnen zu versorgen.

  • Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe?

    Die Alarmstufe ist die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen des „Notfallplans Gas BRD“. In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher die Gasversorgungslage genau. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge.

    Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz, wie die Gas-Umlage, die ab Oktober für jede verbrauchte Kilowattstunde Gas anfällt. Sollte es zu einer schlechteren Versorgungslage, etwa durch einen völligen Lieferstopp der russischen Gaslieferungen kommen, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen.

    Die Alarmstufe ermöglicht es zudem der Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können freiwerdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden.

    Seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Am 30. März hatte die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die Frühwarnstufe. 

  • Wann tritt die Alarmstufe des Notfallplans Gas ein?

    Die Alarmstufe wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Pressemitteilung bekannt gegeben. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Diese Meldung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 veröffentlicht.

  • Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe für die Versorgungssicherheit?

    Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist aktuell weiterhin gewährleistet. In jedem Fall sind Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

  • Ist die Energieversorgung in Deutschland gefährdet?

    Sicher ist: In diesem Winter wird jeder Gas- und Fernwärmekunde eine warme Wohnung haben. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Auch würden vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger die Nachfrage nach Erdgas drosseln.

    Die Energiewirtschaft steht in engem Austausch mit der Regierung. Sie beobachtet die aktuelle Lage genau und bewertet sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu.

  • Wer wird versorgt, wenn das Gas knapp wird?

    Zunächst einmal verpflichtet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Gasnetzbetreiber, vorgeschriebene Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Gas zu ergreifen. Gibt es beispielsweise nicht genügend Erdgas, ist es grundsätzlich das Ziel, alle Kundengruppen möglichst lange weiter zu versorgen. Allerdings haben sogenannte geschützte Kunden (insbesondere Haushaltskunden und medizinische Einrichtungen) bei der Versorgung Vorrang vor anderen Verbrauchern.

    Wer zählt zu den geschützten Kunden?
    Das EnWG legt den Kreis der geschützten Kunden fest. Dazu zählen folgende Gruppen:

    • Haushaltskunden
    • Letztverbraucher (kleine und mittlere Unternehmen), deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile (SLP) gemessen wird.
    • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und stationäre soziale Einrichtungen
    • Justizvollzugsanstalten
    • Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen
    • Fernwärmeanlagen, die Wärme an geschützte Kunden liefern, sofern sie keinen Brennstoffwechsel vornehmen können
  • Wann tritt die Notfallstufe in Kraft?

    Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Eine Ursache könnte sein, dass die russischen Lieferungen vollständig ausfallen oder weiter eingeschränkt werden.

  • Was passiert, wenn die Notfallstufe in Kraft tritt?

    In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und ‑verteilung eingreifen. Das Ziel ist dann, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Das ist im Notfallplan Gas so geregelt: Industriebetriebe mit großem Gasbedarf müssen mit Inkrafttreten der Frühwarnstufe Einsparpotenziale benennen. Das kann der Umstieg auf andere Energieformen sein, die Reduzierung der Leistung einzelner Aggregate oder das Schließen ganzer Betriebsteile. Aufgabe des örtlichen Gasnetzbetreibers ist es, anhand von Kriterien der Bundesnetzagentur eine Abschaltreihenfolge festzulegen.

  • Was hat die EU mit dem gemeinsamen Notfallplan vereinbart?

    Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 26. Juli 2022 in einer Sondersitzung ein geschlossenes Vorgehen in der Energiekrise vereinbart. Dafür haben die für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister einen EU-Notallplan zum Einsparen von Gas vereinbart. Er sieht vor, den nationalen Gaskonsum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent zu senken.

    Sollte Gas trotz der freiwilligen Sparziele knapp werden, kann die EU einen europaweiten Alarm auslösen. Dann wären die Sparziele verpflichtend. Um den Alarm auszulösen, müssen 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

    Die EU-Kommission hatte die gemeinschaftliche europäische Notfallplanung auf den Weg gebracht und einen Vorschlag vorgelegt. Für Länder, die nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedsstaats verbunden sind, gilt die Vereinbarung allerdings nicht. Das sind Inselstaaten wie Zypern, Malta und Irland. Auch für andere EU-Staaten gelten Ausnahmen.

  • Was heißt das für die Preise?

    Es ist davon auszugehen, dass nach Verkündung der Alarmstufe die Preise an den Gas-Handelsplätzen steigen. Welchen Einfluss das auf die Endkundenpreise haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Klar ist, dass aufgrund des ohnehin sehr hohen Börsenpreisniveaus der Druck auf die Gaspreise sehr hoch ist.

  • Warum steigen die Energiekosten für die Verbraucher derzeit so extrem?

    Dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich. 

    • 2021 wuchs die Nachfrage nach Energie durch die Industrie, die sich von der Corona-Krise erholte. 
    • 2021 haben zusätzlich die zurückgehende Erdgasproduktion in Europa und die kühle Witterung eine Rolle beim Preisanstieg gespielt. 
    • Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine in 2022 hatte dann zur Folge, dass die Preise für Erdgas weiter steigen, vor allem weil Russland seine Gaslieferungen nach Deutschland stark reduziert hat. 

    Auch die nationale CO2-Bepreisung auf fossile Brenn- und Treibstoffe im Gebäude- und Verkehrssektor, die CO2-Bepreisung auf europäischer Ebene für Großverbraucher (Betreiber von Gas- und Kohlekraftwerken) wie auch die Netznutzungsentgelte tragen dazu bei, dass die Preise steigen. 

    Übrigens: Die derzeitigen Preissprünge beim Strom hängen mit den steigenden Gaspreisen zusammen, weil in Deutschland Strom mit Erdgas erzeugt wird. 

    Alle Verbraucher*innen müssen sich darauf einstellen, dass Energie in den kommenden Jahren grundsätzlich teurer wird. Energieversorger müssen zu den aktuellen Preiskonditionen für die kommenden Jahre Energie einkaufen. Das wird sich auch im nächsten und übernächsten Jahr auf alle Kundinnen und Kunden auswirken.

  • Wie groß ist die Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland?

    Russland liefert mehr als 35 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases (Stand: April 2022). In Süddeutschland stammt das Erdgas bislang nahezu vollständig aus russischen Quellen.

  • Wie sehen Alternativen aus, um Deutschland weiter mit Erdgas zu versorgen?

    Europa kann auf einen breiten Liefermix bauen: Gas kommt gewissermaßen aus allen Himmelsrichtungen nach Europa und somit auch nach Deutschland. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Gas-Austausch ermöglicht und das in den vergangenen Jahren immer stärker ausgebaut worden ist.

    Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA

    nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.

    Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. Dabei müssen wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Insbesondere für die Erneuerbaren Energien muss nun endlich klar sein, dass beispielsweise Hemmnisse bei der Genehmigung und Realisierung der Projekte der Vergangenheit angehören müssen.

  • Woher stammt das Gas der Pfalzwerke und der 123energie?

    Die Pfalzwerke kaufen ihr Gas bei diversen Handelspartnern. Der Handel ist von den physikalischen Gasflüssen getrennt und lässt sich nicht nachverfolgen, sodass es einen Mix aus dem Gesamtangebot gibt.

    Ende April 2022 ist laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 35 % gesunken. Ganz grob stammte bei Jahresbeginn das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel zu 55 % aus Russland, 30 % aus Norwegen, 12 % aus den Niederlanden; ca. 3 % aus deutscher Förderung. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren.

  • Was bedeutet das für die Energieversorgung von 123energie Kundinnen und Kunden?

    123energie Kundinnen und Kunden sind sicher versorgt. Selbstverständlich beliefern wir Sie weiterhin zuverlässig mit Strom und Gas. Trotzdem ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde. Die Ukraine-Krise hat kurzfristig keinen Einfluss auf die Energieversorgung unserer Kunden. Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auf die Preise am Energiemarkt ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. 

    Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Ziel ist es, geschützte Abnehmer wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie alle Privatkunden und -kundinnen zu jeder Zeit weiter sicher zu versorgen. Die Tatsache, dass aktuell kaum Gas zum Heizen benötigt wird, hilft uns immens.

  • Was können die Kunden tun?

    Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher. 

    Unser Tipp: Wenn Sie freien Zugang zu Ihren Zählern haben, lesen Sie sie regelmäßig zum Beispiel im Monatsrhythmus ab. So behalten Sie einen guten Überblick über Ihren Strom- und/oder Gasverbrauch und können rechtzeitig Sparmaßnahmen ergreifen.

    Außerdem: Es gibt viele Tipps und Tricks, die im Haushalt greifen – von ausschaltbaren Steckdosen bis hin zum richtigen Heizen. Energiespartipps für den Alltag und Informationen zur Energieeffizienz an Häusern finden Sie

    Wir haben ein paar Energiespartipps für Sie zusammengefasst.

  • Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

    Alle Informationen rund um die Ausrufung der Alarmstufe finden Sie in der aktuellen Presseinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zu Entwicklungen am Strommarkt

  • Ist die Stromversorgung gesichert?

    Für die Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz. Der Anteil der Gasverstromung ist allerdings rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG), das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass jetzt außerdem mehr Strom aus anderen fossilen Energieträgern erzeugt werden kann. Für die Stromproduktion können bei Gasmangel Kohle- und Ölkraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. So ist die Stromproduktion auch bei wenig Erdgas möglich.
    Es ist aber auch richtig, dass es in den Stromnetzen durch den gleichzeitigen Betrieb vieler Heizlüfter und Radiatoren zu Schwankungen kommen könnte. Auf diesen Fall sind die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, gut vorbereitet. Damit wir aber gut durch die Heizperiode kommen, ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde. 

  • Hängen denn Gas- und Strompreise tatsächlich zusammen?

    Ja, so ist es! Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Wie genau? Gas wird verbrannt, sein Dampf treibt Turbinen an, die an Stromgeneratoren gekoppelt sind. Im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie Kohle oder Öl ist Erdgas klimafreundlicher. Deshalb ist es in der Stromproduktion als sogenannte Brückentechnologie wichtig, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert werden kann.

  • Welche Prognosen gibt es für den Strompreis?

    Eine Entspannung der Energiepreise ist aktuell nicht in Sicht. Günstiges Erdgas aus Russland hat unsere Preise lange Zeit geprägt. Der künftige Strompreis hängt von folgenden Faktoren ab:

    a) Zum einen von der Verfügbarkeit von Erdgas und dessen Preis. Denn in Gaskraftwerken wird Erdgas zur Stromherstellung eingesetzt. Ist ausreichend Erdgas bei uns verfügbar, wirkt sich das auch vorteilhaft auf den Börsenpreis von Strom aus.

    b) Mehr sonnige Tage und stetiger Wind würden das Angebot von Ökostrom an den Beschaffungsmärkten vergrößern. Das würde sich stabilisierend oder sogar senkend auf die Strompreise auswirken.

    c) Entspannung würde auch die weitere Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf Strom bringen: Die Bundesregierung hat, die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 bereits auf 0 Cent abgesenkt.

  • Was kann ich tun um Strom zu sparen?

    Im Schnitt verbraucht jedes 5. Haushaltsgerät zu viel Strom. Wir haben die Top 10 der größten Stromfresser im Haushalt zusammengefasst und geben Tipps, wie man dieses Jahr noch mehr sparen kann! 

    Hier geht's zu den Energiespartipps

     

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur und auf der Seite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V..

Alle Informationen rund um die Ausrufung der Alarmstufe finden Sie in der aktuellen Presseinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Tarifrechner

m2

Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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