Wie den Stromanbieter wechseln? So geht’s!

Viele Stromanbieter, wie 123energie, übernehmen die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Dennoch gibt es ein paar To Dos für Dich.

Eigentlich ist es ganz einfach: Neues Anmeldeformular ausfüllen, neuen Anbieter beauftragen und schon hat man gewechselt.

Was man vorher klären muss, ist die Mindestlaufzeit des alten Vertrags. Wer das nicht im Kopf hat, sucht sich den Liefervertrag raus oder ruft einfach mal beim Anbieter an.

In der Regel haben Energielieferverträge eine Kündigungsfrist von vier Wochen, aber auch bis zu drei Monate sind nicht ungewöhnlich. Deshalb dringend checken, denn die Frist ist beim Wechsel verbindlich. Meistens verlängert sich ein Vertrag außerdem automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. Und das heißt dann unter Umständen noch mal so lange warten zu müssen.

Zu beachten ist, dass die Fristen auch für den neuen Anbieter gelten. Sprich: Auch wenn der Anbieter die Kündigung übernimmt, muss er eine Frist einhalten. D.h. er muss rechtzeitig damit beauftragt werden. Am besten bis zum 10. eines Monats, um zum 1. des übernächsten Monats schon den Strom vom neuen Anbieter ins Haus zu kriegen. Sprich: Wenn meine Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und ich am 9. Juli einen neuen Vertrag abschließe, kommt mein Strom ab dem 1. September vom neuen Anbieter.

Sobald die Kündigung beim alten Energielieferanten durch ist, kriegt man in der Regel eine Mail zur Info – damit man nicht in Zukunft doppelt Strom aus der Steckdose zapft ;-).

Der umgekehrte Fall kann übrigens nicht eintreten. Niemand sitzt im Dunkeln, egal welche bürokratischen Hindernisse sich auftürmen sollten. Denn es gibt eine Versorgungspflicht für Energieversorger. Das bedeutet, wenn beim Wechsel etwas schief geht, greift das Energiewirtschaftsgesetz. Darin ist verankert, dass der alte Stromanbieter in jedem Fall weiter Strom liefern muss. Solange bis der Saft vom neuen Lieferanten kommt. Einzige Ausnahme: Wer nicht zahlt, kann irgendwann doch im Dunkeln tappen …

Wie kann ich den Stromanbieter vorzeitig wechseln?

Wie gesagt, man muss sich an die Kündigungsfristen halten. Ausnahmen: Umzug oder Preisanpassung.

Wer umzieht, darf schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, wenn der Stromversorger am neuen Wohnort keinen vergleichbaren Tarif anbieten kann.

Wichtig ist dann, dass man sich beim Auszug den letzten Zählerstand aufschreibt. Der muss mit in die Kündigung! Nur so ist man auf der sicheren Seite, dass die Endabrechnung stimmt. Achso, und: Gekündigt wird immer schriftlich.

Zweiter Fall: Preisanpassung. Einem Anbieter, der den geltenden Tarif erhöht, kann man vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Rücken kehren. Mit einer Preisanpassung, die schriftlich oder per E-Mail vom Anbieter kommt, wird auch gleich eine „Sonderkündigungsfrist“ mitgeteilt. Die ist dann stattdessen gültig.

Wie wechsle ich den Stromanbieter bei einer Preisanpassung?

Idealerweise nimmt man Bezug auf die Preisanpassung und schreibt sowas wie „ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch“. Sonst muss nicht viel hinein. Nur: Adresse, Zählernummer und Zählerstand. Am besten man bittet zum Schluss noch kurz um eine endgültige Abrechnung. Et voilà!

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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