Bei Umzug Stromanbieter behalten - 123energie ab dem ersten Tag

Mit 123energie umziehen: Kein Problem. Wir erklären Dir, wie es geht.

Bisher konnte die Belieferung von Strom oder Gas an die neue Adresse erst eine Weile nach dem Umzug  stattfinden, der Neuantrag also erst in der neuen Wohnung gestellt werden. In der Zwischenzeit musste eine gewisse Zeit lang der örtliche Grundversorger einspringen. Dieser Zwischenschritt fällt jetzt weg.

Strom oder Gas im Gepäck – Umzug in nur drei Schritten

1.) Den 123energie Vertrag der alten Wohnung kündigen. Wichtig: Wer umzieht, hat Sonderkündigungssrecht und darf schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen!

2.) Noch in der alten Wohnung einen Neuantrag auf Strom und/oder Gas von 123energie für die neue Wohnung stellen. Und zwar zum Umzugstermin, so dass die Belieferung pünktlich am ersten Tag erfolgen kann. Neuerdings ist es egal, ob dieser Tag der Erste des Monats ist oder in der Mitte des Monats liegt.

3.) Koffer packen und umziehen!

Also: Wer demnächst umzieht und bei 123energie bleiben möchte, setzt uns bitte so früh wie möglich davon in Kenntnis, damit wir alles regeln können.

Und wer noch gar kein Kunde von 123energie ist, es aber werden möchte – ob neue oder alte Wohnung – der kann sich ganz normal über unsere Website als Neukunde bei uns anmelden, am besten so früh wie möglich. Denn der standardmäßige Wechsel dauert zwischen 6-12 Wochen und ist nur zum Monatsbeginn realisierbar.

Weitere Fragen zum Thema Umzug können direkt hier auf dem Blog oder auf unserem Frageportal Formspring gestellt werden.

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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