Freie Bahn für E-Scooter

Der E-Scooter ist jetzt auch auf unseren Straßen zugelassen. Alles Wissenswerte dazu erfährst Du in unserem Blogartikel.

Mit der Zulassung durch den Bundestag im Mai 2019 bekommt die Familie der E-Fahrzeuge auf unseren Straßen bald ein neues Mitglied: Den E-Scooter.
In diesem Blogartikel erfährst Du mehr über den Neuzugang in der E-Mobilität

Was genau ist ein E-Scooter?

Unter diese Bezeichnung fallen Tretroller mit Elektroantrieb sowie Segways. In Deutschland ist für den Straßenverkehr eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards fallen nicht unter diese Bezeichnung, da sie über keine Lenk- oder Haltestange verfügen. 

Für E-Scooter gilt die „gesetzliche Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ – klingt herrlich bürokratisch, oder?
Die wichtigsten Vorschriften, die Du laut aktueller Gesetzeslage beachten musst, haben wir für Dich zusammengefasst:

Vorschriften für E-Scooter im Straßenverkehr

Wer darf fahren und wo?
Jeder über 14 Jahren darf einen E-Scooter fahren, einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung brauchst Du nicht. Mit einem E-Scooter darf nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Ist nichts davon vorhanden, darfst Du auf die Straße ausweichen. Gehwege und  Fußgängerzonen darfst Du nach aktuellem Stand nicht befahren.

Musst Du einen Helm tragen?
Eine Helmpflicht gibt es nicht, das Tragen eines Helms wird aber empfohlen.

Welche Alkoholgrenzen gelten?
Im Prinzip die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren: Das heißt 0,0 Promille gelten für frischgebackene Führerscheinbesitzer während der zweijährigen Probezeit auch beim Fahren eines E-Scooters. Für alle anderen zählt die 0,5 Promillegrenze. 

Welche Ausstattung brauchst Du?
Vorgeschrieben sind Bremsen, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren sowie eine gültige Versicherungsplakette, denn für E-Scooter besteht für die Teilnahme am Verkehr eine Versicherungspflicht. 

Pro und Contra von E-Scootern

 E-Scooter bieten zunächst einige Vorteile: sie sind klein, wendig, blasen keine Abgase in die Luft, lassen sich zusammengeklappt im öffentlichen Nahverkehr transportieren und sparen die Parkplatzsuche.
Sind sie damit auch ideal für den Stadtverkehr der Zukunft?

„Letzte Meile“ mit dem E-Scooter –  aber nur mit leichtem Gepäck
Größtes Manko ist derzeit sicherlich die geringe Reichweite der Akkus  von rund 20 Kilometern. Für Pendler kommen sie daher vor allem für die Strecke von der Bahn- oder Bus-Haltestelle zum Arbeitsplatz in Frage. Allerdings bieten E-Scooter keinen Stauraum.

Risiko E-Scooter?
Mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit fällt das bisherige Zeugnis für die Scooter durchwachsen aus. In San Francisco und Madrid etwa wurden die Scooter nach mehreren Unfällen bereits wieder von den Straßen verbannt. 

In radfreundlichen Städten wie Valencia und San José sind sie dagegen sehr erfolgreich. Hierzulande ist es fraglich, ob es zur Entspannung der Verkehrslage in unseren Großstädten beiträgt, wenn zur Rushhour auch noch E-Scooter mitmischen.

Sharing is caring
Start-ups wittern mit den Scootern als Sharing-Modell bereits Gewinn – bleibt zu hoffen, dass sie aus den jüngsten Pleiten von E-Bike Anbietern, die zehntausende herrenloser Räder in den Großstädten zurückließen, gelernt haben.

Abschließend lässt sich unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten noch festhalten: Klar, (Öko-)Strom ist besser als Abgase. Aber mit der Produktion jedes neuen Elektrofahrzeuges und seines Akkus werden Ressourcen verbraucht und spätestens bei der Entsorgung die Umwelt belastet. So bequem und hip ein E-Scooter auch ist – Dein guter alter Drahtesel ist deutlich klimafreundlicher und verbraucht keinen Strom. ;-) 

Richtungsweisender Finger

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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