Neues Energielabel für Elektrogeräte

Wer ein neues Elektrogerät kauft, kommt um das Energielabel nicht vorbei. Ab dem 01. März 2021 bekommen Waschmaschinen, Kühlschränke und Co. neue Energieeffizienzklassen.

Was ändert sich? Und wie werden Elektrogeräte in die Klassen eingestuft? Das erklären wir dir in unserem Blogartikel.

Was ist ein Energielabel?

Das Energielabel ist auf allen Elektrogeräten im europäischen Raum zu sehen und gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gerätes. Dieser wird in Energieeffizienzklassen eingestuft, wobei farbliche Abstufungen das nochmals visuell verdeutlichen: Grün bedeutet, dass das Elektrogerät relativ wenig Energie verbraucht, wohingegen Rot heißt, dass viel Strom benötigt wird. Das soll zum einen Herstellern den Anreiz geben, ihre Geräte noch weiter zu optimieren und zum anderen Käufer anregen, sich für das energieeffizientere Elektrogerät zu entscheiden. Tipps, wie du zum Beispiel mit der Spülmaschine Energie sparen kannst, haben wir dir bereits in diesem Blogartikel gezeigt. Zusammen sollen damit die CO2-Emissionen vermindert und das Klima verbessert werden.

Neues Energielabel ab 01. März 2021

A+, A++, A+++: Vielen Verbrauchern ist der Unterschied im Energieverbrauch innerhalb der Energieeffizienzklasse A nicht bewusst. Gleichzeitig sind durch den technologischen Fortschritt Elektrogeräte der unteren Klassen kaum noch vertreten. Daher wird ab dem 01. März 2021 ein neues Energielabel mit Energieeffizienzklassen von A bis G eingeführt, wobei die Klassen A+, A++ und A+++ wegfallen. Somit müssen sämtliche Elektrogeräte in die neuen Energieeffizienzklassen eingestuft werden. Damit die beste Kategorie A nicht wieder durch Pluszeichen erweitert wird, erhalten Elektrogeräte nur noch höchstens ein B. Die Kennzeichnung A gibt es erst nach weiteren Verbesserungen in der Energieeffizienz. Aus diesem Grund kann es beispielsweise sein, dass eine Waschmaschine der Energieeffizienzklasse A++ bald in die Klasse C eingestuft wird. 

Bei den folgenden Geräten müssen Händler bis spätestens zum Ende der Übergangsfrist am 18. März 2021 das alte Energielabel mit dem Neuen ausgetauscht haben:

  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Fernseher und Monitore
  • Wäschetrockner
  • Kühl- und Gefriergeräte

Lampen und Leuchten bekommen die neue Energieeffizienzklasse erst ab September 2021. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen mit dem neuen Energielabel versehen sein. Auf dem neuen Energielabel ist außerdem ein QR-Code in der rechten oberen Ecke abgebildet für weitere Informationen zum Produkt. 

Wie werden Elektrogeräte in ihre Energieeffizienzklasse eingestuft?

Seitdem die Energieeffizienzklasse in den 1990er-Jahren ins Leben gerufen wurde, hat jedes Elektrogerät ein fiktives Referenzgerät derselben Produktgruppe. Der Energieverbrauch von Waschmaschinen und Co. wird dann mit dem des Referenzgeräts verglichen. Je geringer der Energieverbrauch im Vergleich zum Referenzgerät, desto höher die Einstufung in die Energieeffizienzklasse. Ebenso werden die Elektrogeräte für die Einstufung nach ihrer Effizienz in ihren gerätespezifischen Eigenschaften getestet, zum Beispiel:

  • Für die Einstufung einer Waschmaschine wird der Wasserverbrauch ermittelt sowie die maximale Beladung, die Schleuderwirkung und die Geräuschentwicklung
  • Für die Einstufung einer Gefriertruhe wird der jährliche Stromverbrauch ermittelt sowie das Gefriervolumen und die Geräuschentwicklung

Mit dem neuen Energielabel wird die Berechnungsmethode für die Einteilung in die jeweilige Energieeffizienzklasse überarbeitet. So werden auch verbrauchsspezifische Eigenschaften der einzelnen Produktgruppen berücksichtigt, wodurch sich das reale Verbrauchsverhalten besser abbilden lässt. 

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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