FAQ und Hilfe 

Falls Sie sich gefragt haben...

Über 123energie

  • Wer ist 123energie und wer steckt dahinter?

    123energie ist die Online-Marke der Pfalzwerke, die seit über 110 Jahren renommiert und zuverlässig die Pfalz und den Saarpfalz-Kreis mit Energie versorgt. Die Pfalzwerke AG hat ihren Sitz in der Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen.

    Mehr Informationen unter: www.pfalzwerke.de.

  • Welche Zähler beliefert 123energie?

    Zweitarifzähler HT/NT
    123energie bietet einen Tages- und Nachttarif nur bei unseren 123wärmestromtarifen für Nachtspeicherheizungen an. Bei allen anderen Tarifen werden die Zählerverbräuche von Zweitarifzähler (HT/NT) addiert und mit einem Tarif rund um die Uhr abgerechnet. Kunden mit mehreren getrennten Eintarifzählern registrieren sich auch mehrmals bei 123energie, da jeder Zähler einzeln abgerechnet und abgelesen wird.

    Wärmepumpen
    Wir beliefern nur Wärmepumpen mit separaten Eintarif- bzw. Zweitarifzähler für Wärmestrom (ohne gemeinsame Messung) mit Standardlastprofil. Eine Wärmepumpe mit gemeinsamer Messung schließen wir aus.

    Nachtspeicherheizung
    Wir beliefern nur Nachtspeicherheizungen mit Zweitarifzähler für Wärmestrom mit Standardlastprofil. Eintarifzähler schließen wir hierbei aus.

    Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
    123energie kann nur Kunden mit einem Standardlastprofil (SLP) versorgen. Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung werden von 123energie noch nicht versorgt.

  • Warum soll ich mich für 123energie entscheiden?
    • Sie beziehen günstig und zuverlässig Energie von uns.
    • Sie profitieren von transparenten und daher leicht nachvollziehbaren Preisen.
    • Sie wechseln einfach und kostenlos per Online-Formular.
    • Sie werden zuverlässig mit Energie versorgt.
    • Sie haben einen starken Partner.
    • Sie erhalten über unseren Newsletter regelmäßig Informationen rund um den Energiemarkt.
    • Sie können zwischen verschiedenen Tarifvarianten wählen, damit Sie einen Tarif finden, der zu Ihnen passt!
    • Sie können einen Beitrag zur Umwelt leisten, indem Sie 123energie Ökoprodukte wählen.
    • Sie bekommen einen Online-Zugang zu Ihren Daten und behalten so jederzeit den Überblick.

Tarife und Preise

  • Wie funktioniert der Tarifwechsel?

    123energie bietet Ihnen verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Zahlungsweisen an. Bitte loggen Sie sich hierfür in den geschützten Kundenbereich „Mein 123energie“ auf unserer Homepage ein. Hier können Sie den Wechsel durchführen. Ihr neuer Tarif wird mit Beginn der Vertragsverlängerung wirksam.

  • Was bedeutet "Preise inklusive aller Steuern und Abgaben"?

    Die vereinbarten Preise beinhalten Entgelte und Abgaben (z. B. die jeweils aktuellen Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes [EEG], des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, Umlagen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Entgelte für die Netznutzung, Entgelte für Messung und Verrechnung, Konzessionsabgaben, Offshore-Umlage sowie die Strom- oder Energie- und Umsatzsteuer.

    Hinweis für Gewerbekunden: Der Gesamtpreis wird exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • Was passiert bei Preiserhöhungen?

    Je nach Tarif gewähren wir eine Preisgarantie1) für unsere Strom- und Gasprodukte (z. B. sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate) ab Lieferbeginn. Somit wird Ihnen während der Garantielaufzeit der vertraglich vereinbarte Preis zugesichert. Preisanpassungen werden Ihnen mindestens 6 Wochen im Vorraus mitgeteilt. So haben Sie ausreichend Zeit, unsere Preise zu prüfen. 123energie ist angetreten, um Energie zu günstigen Preisen zu bieten. Das werden wir auch in Zukunft tun.

    Geht Ihnen eine Preisanpassung zu, so dürfen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben.

    Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf Änderungen der Umsatzsteuer.

  • Mein persönlicher Tarif ist hier nicht aufgeführt. Was kann ich tun?

    Ihr persönlicher Tarif taucht in der Auflistung gar nicht auf? Kein Problem. Wenden Sie sich doch bitte einfach direkt an unseren Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne schnell und unkompliziert weiter.

  • Warum Ökotarife?

    Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft oder Strom aus Biomasse: Ökostrom setzt sich ausschließlich aus regenerativen Quellen zusammen. Wenn Sie sich bei Ihrem Stromtarif für Ökostrom entscheiden, wird Strom aus diesen regenerativen Quellen in der Höhe Ihrer verbrauchten Strommenge ins gesamte Stromnetz eingespeist.

    Eine steigende Nachfrage nach Ökostrom bewirkt langfristig, dass mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. So können Sie als Kunde aktiv Ihren Beitrag für mehr Nachhaltigkeit beitragen.
     

  • Wie kann ich Ökotarife bestellen?

    Unsere Ökotarife tauchen alle im 123energie Tarifrechner auf. Die Bestellung funktioniert ganz einfach wie bei den „Normaltarifen“. Einfach auswählen und bestellen. Für Sie und unsere Zukunft.

  • Warum Ökogas?

    Mit einem Wechsel zu Ökogas von 123energie verringern Sie Ihren CO2-Ausstoß und tragen aktiv zur Energiewende bei.

    123energie unterstützt weltweite Klimaschutzprojekte, die nach höchstem Qualitätsstandard, dem Gold Standard, zertifiziert sind. Diese stellen sicher, dass die durch die Gasverbrennung entstehenden Treibhausgase durch die Förderung von  zertifizierten Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden und somit klimaneutral sind.

    Wir nehmen die Recherchen von correctiv ernst und prüfen die Fakten im vorliegenden Fall.
    Unsere aktuell eingesetzten Zertifikate von Gold Standard und die dazugehörigen Projekte sind nach momentanem Kenntnisstand nicht betroffen.

  • Warum kostet Ökostrom und Ökogas mehr?

    Es gibt zwei Gründe, warum Ökotarife aktuell noch etwas teurer sind als herkömmliche Tarife: Zum einen ist die Gewinnung aus erneuerbaren Quellen aufwendiger, zum anderen ist der Marktanteil noch geringer.

    Je mehr Ihrer Freunde, Bekannten und Kollegen Sie von 123energie Ökotarifen überzeugen, desto günstiger könnten Strom und Gas aus erneuerbaren Energien also in Zukunft für alle werden. Übrigens, hier geht’s zu unserem Empfehlungsprogramm!
     

  • Woher stammt der Ökostrom?

    Wenn wir von Ökostrom reden, dann meinen wir das auch so. Das bestätigen auch einige Siegel.

    123ökostrom mit TÜV-Zertifizierung:

    Mit 123ökostrom erhalten Sie einen 100% sauberen Ökostromtarif aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftanlagen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz.

    Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom unserer Kunden, erfolgt durch 123energie eine zusätzliche Investition in

    • den Ausbau erneuerbarer Energien,
    • Umweltschutzmaßnahmen und
    • Projekte zur Unterstützung der Energiewende.

     

    123ökostrom Premium mit OK-Power-Gütesiegel:

    Mit unserem 123ökostrom Premium leisten nachhaltig Gutes für die Umwelt, da dieser das Ok-Power-Gütesiegel trägt, welches vom Verein EnergieVision vergeben wird.

    Das OK-Power-Gütesiegel des Vereins EnergieVision e.V. stellt sicher, dass Ökostrom-Kunden vertraglich zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden. Daneben garantiert dieses Label, dass ein Drittel des Stroms aus Anlagen stammt, die nicht älter als acht Jahre sind. Damit wird sichergestellt, dass ältere Anlagen stetig durch modernere und effizientere ersetzt werden und so der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert wird.

  • Habe ich andere AGB mit Ökotarifen?

    Nein, keine Sorge: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind exakt dieselben, wenn Sie Ökotarife wählen.

  • Wofür stehen die Siegel? (TÜV, Ok-Power)

    Wenn wir von Ökostrom reden, dann meinen wir das auch so. Das bestätigen auch einige Siegel.

    123ökostrom mit TÜV-Zertifizierung:

    Mit 123ökostrom erhalten Sie einen 100% sauberen Ökostromtarif aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftanlagen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz.

    Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom unserer Kunden, erfolgt durch 123energie eine zusätzliche Investition in

    • den Ausbau erneuerbarer Energien,
    • Umweltschutzmaßnahmen und
    • Projekte zur Unterstützung der Energiewende.

     

    123ökostrom Premium mit OK-Power-Gütesiegel:

    Mit unserem 123ökostrom Premium leisten nachhaltig Gutes für die Umwelt, da dieser das Ok-Power-Gütesiegel trägt, welches vom Verein EnergieVision vergeben wird.

    Das OK-Power-Gütesiegel des Vereins EnergieVision e.V. stellt sicher, dass Ökostrom-Kunden vertraglich zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden. Daneben garantiert dieses Label, dass ein Drittel des Stroms aus Anlagen stammt, die nicht älter als acht Jahre sind. Damit wird sichergestellt, dass ältere Anlagen stetig durch modernere und effizientere ersetzt werden und so der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert wird.

  • Was ist der Gold Standard?

    Der Gold Standard wurde unter der Leitung des WWF und vom Bundesumweltministerium mitentwickelt und zertifiziert die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung am Ort der Energiegewinnung. Erfahren Sie mehr über den Gold-Qualitätsstandard unter www.goldstandard.org.

    Wir nehmen die Recherchen von correctiv ernst und prüfen die Fakten im vorliegenden Fall.
    Unsere aktuell eingesetzten Zertifikate von Gold Standard und die dazugehörigen Projekte sind nach momentanem Kenntnisstand nicht betroffen.

  • Muss ich zwischen meinen Verträgen auf Strom verzichten?

    Nein, bei einem Anbieterwechsel ist deine deine Stromversorgung jederzeit sichergestellt.

  • Wie berechnet sich der Gaspreis?

    Der Gaspreis je Kilowattstunde errechnet sich wie folgt: Verbrauch x Brennwert x Zustandszahl

    Ihren Verbrauch (m³) können Sie ganz einfach an Ihrem Gaszähler ablesen. Brennwert (kWh/m³) und Zustandszahl finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung oder auf Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber.

  • Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

    Der Gaspreis setzt sich aus staatlichen Abgaben, Netzentgelten und Beschaffungs-/ Vertriebskosten zusammen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite "Das steckt im Gaspreis".

  • Wird die Umsatzsteuer auf Gas wieder angehoben?

    Im Rahmen der Energiekrise 2022 wurde durch die Bundesregierung die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas beschlossen. So sollten Verbraucher stärker entlastet werden. Selbstverständlich haben wir die Umsatzsteuersenkung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens weitergegeben. 

    Die Senkung von 19 auf 7 Prozent endet zum 31. März 2024. Die Umsatzsteuer beträgt ab dem 1. April 2024 wieder 19 Prozent.

  • Ändert sich der Gaspreis zum 1. April 2024?

    Ja, durch die Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 Prozent auf die ursprünglichen 19 Prozent erhöht sich auch der Gaspreis.

  • Sehe ich die Umsatzsteueränderung in der Rechnung?

    Ja, wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2023 bis März 2024 mit 7% und ab dem 1. April 2024 mit 19% belastet.

    In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beinhalten, ist ausschließlich die Umsatzsteuer mit 7% aufgeführt.

  • Muss ich vor der Erhöhung der Umsatzsteuer meinen Zählerstand ablesen?

    Nein, das ist nicht zwingend nötig. Wenn Sie Ihren Zählerstand dennoch übermitteln möchten, so können Sie das hier tun.

  • Was bedeuten die Begriffe Smart Meter, intelligentes Messsystem und moderne Messeinrichtung?

    Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber baut die neuen Stromzähler ein, wartet sie und übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

    Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler). Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem. Dieses ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen: Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Sollen in Zukunft auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden, kann diese Aufgabe von einer zusätzlich einbauten Steuerbox übernommen werden. Das kann für Sie etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Bei diesen sogenannten "dynamischen Tarifen" muss die Hardware besondere Voraussetzungen erfüllen.

    Smart Meter Grafik vergrößern
  • Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?

    Der Gesetzgeber schreibt für Messstellenbetreiber bei drei Gruppen den Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) zwingend vor:

    1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr:

      Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe entsprechend der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Dies gilt für Neuanlagen. Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers bis zum 31.12.2024 optional. Dies bedeutet, dass er bis dahin frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
       
    2. Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt peak (kWp):

      Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kWp hat der Messstellenbetreiber bis zum 31.12.2024 die Wahl, ob er einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
       
    3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, etwa einer Wärmepumpe:

      Ab dem 01.01.2024 müssen alle Anschlussnutzer mit einer der oben genannten Anlagen ab 4,2kW eine Vereinbarung zur Steuerung mit dem Verteilnetzbetreiber abschließen. Es besteht hierbei kein Wahlrecht. Für Nachtspeicherheizungen gilt dies nicht. Für sie gilt nach dem neuen Konsultationsverfahren der §14a EnWG.
  • Was kosten moderne und intelligente Messsysteme?

    Ihre Abrechnung für das intelligente Messsystem erhalten Sie direkt vom Messstellenbetreiber und zahlen diese auch an diesen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Stromlieferant KEINE Rechnungen über intelligente Messsysteme ausstellen.

    Bitte beachten Sie: Da unsere Neukundenpreise immer inklusive der Messstellenbetriebskosten für einen Eintarifzähler einer konventionellen Messeinrichtung („klassischer Stromzähler“) berechnet werden, erhalten Sie mit Ihrer Rechnung eine Gutschrift in Höhe dieser Kosten (je nach tatsächlichen angefallenen Kosten betragen diese ca. 5-20 Euro).

    Haben Sie eine moderne Messeinrichtung installiert, werden die Kosten für die mME nachträglich in der Rechnung erhoben, da der Grundpreis für einen klassischen Eintarifzähler einer konventionellen Messeinrichtung berechnet wurde. In diesem Fall erhalten Sie KEINE Rechnung vom Messstellenbetreiber und auch KEINE Gutschrift von uns.

  • Wer ist der Messstellenbetreiber?

    Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.

    Bis Herbst 2016 hat der örtliche Verteilnetzbetreiber diese Aufgaben übernommen. Nach neuer Rechtslage gilt: Solange bei Ihnen ein analoger Zähler verbaut ist, ist der Netzbetreiber auch weiterhin bei allen Zählerfragen für Sie zuständig.

    Wurde bei Ihnen bereits ein digitaler Zähler installiert, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ für ihre Messstelle verantwortlich. Auch bei diesem handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen hat.

    Grundsätzlich können Sie auch am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Mieter sind. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein und es gibt bislang nur wenige Anbieter.

    Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Sobald Sie einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließen, sind die Preise jedoch frei verhandelbar.

    Wenn die Messung Ihres Stromverbrauchs mit einer modernen Messeinrichtungen und einem intelligenten Messsystem durchgeführt wird, haben Sie neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter grundsätzlich auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber.

    In der Folge können Sie entweder eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten oder die Kosten für den Messstellenbetrieb werden weiterhin auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen – je nachdem, wie Ihr Stromanbieter verfährt. Sie selbst haben darauf keinen Einfluss. Wenn Sie eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der Stromanbieter im Gegenzug den Strompreis um die Summe senkt, die er bisher für den Messstellenbetrieb ausgewiesen hat. Dies können Sie anhand Ihrer Jahresrechnung überprüfen.

  • Wie finde ich den Messstellenbetreiber?

    Da es sich beim Messstellenbetreiber meistens um den örtlichen Netzbetreiber handelt, kann dieser mit der Stromrechnung ermittelt werden. Falls dieser nicht namentlich angegeben ist, lesen Sie die sechsstellige Codenummer des Messstellenbetreibers auf der Rechnung ab und geben Sie ihn diese im Internet ein, um den Namen angezeigt zu bekommen. Ansonsten können Sie sich auch direkt an Ihren Stromanbieter wenden.

  • Was bedeutet Smart-Meter Rollout?

    Der sogenannte „Smart-Meter-Rollout“ steht für den Einbau-Fahrplan der intelligenten Messsysteme: Ab 2023 dürfen Messstellenbetreiber auch im Rahmen des agilen Rollouts mit dem Rollout beginnen. Ebenfalls können auch alle Anlagen mit einer Vereinbarung nach §14a ab 01.01.2024 mit einem iMSys ausgestattet werden. Der agile Rollout endet zum 31.12.2024 und der verpflichtende Rollout beginnt ab dem 01.01.2025.

Wärmestrom

  • Mit welchen Geräten kann Wärmestrom genutzt werden?

    Unsere Wärmestromtarife können Sie nutzen, wenn Sie damit eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung betreiben.

  • Was bedeuten HT & NT beim Stromverbrauch?

    Die Abkürzung HT steht für Hochtarif (oder auch Tagstrom genannt). Die Abkürzung NT steht für Niedertarif (oder auch Nachtstrom genannt). Die Abkürzung wird üblicherweise auf Doppel- bzw. Zweitarifzählern genutzt. Diese Zählerarten werden in Deutschland vor allem zur Stromverbrauchsmessung von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen eingesetzt.
    Die Unterscheidung zwischen HT und NT lässt sich aus den Begriffen Tagstrom und Nachtstrom erkennen. Die Unterscheidung, wann täglich der automatische Wechsel zwischen Hochtarif und Niedertarif erfolgt wird vom Netzbetreiber festgelegt und variiert ja nach Region.

  • Welchen Zählertyp habe ich?

    Sie haben eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe und möchten wissen, welchen Zählertyp Sie haben? Wir zeigen Ihnen die Alternativen:

    Eintarifzähler getrennte Messung
    Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der Andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

    Eintarifzähler gemeinsame Messung
    Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

    Doppeltarifzähler getrennte Messung
    Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt. Der Zähler mit einem Zählwerk misst den Verbrauch von Haushaltsstrom. Der Zähler mit zwei Zählwerken misst den Verbrauch von Wärmestrom. Dieser Zähler ermöglicht die Stromverbrauchsmessung sowie -abrechnung nach Tages- und Nachttarif.

    Doppeltarifzähler gemeinsamer Messung
    Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen. Die Ausstattung mit zwei Zählwerken ermöglicht die Unterscheidung von Verbräuche im Tages- bzw. Nachttarif.

  • Warum ist Heizstrom günstiger als Haushaltsstrom?

    Dies liegt vor allem an den günstigeren Netzentgelten für Wärmestrom. Diesen Vorteil geben wir natürlich an Sie weiter.

Wechsel und Umzug

  • Wie läuft der Wechsel zu 123energie ab?

    Sie müssen uns nur den Auftrag erteilen. Den Rest erledigen wir für Sie. Wie genau der Wechsel abläuft und wie wir ihn für Sie managen, haben wir in einer Grafik hier für Sie zusammengefasst.

  • Wie meldet man einen Auszug?

    Ihren Auszug können Sie zum Beispiel ganz einfach über unseren Chatbot ENY mitteilen. Sie finden unseren Chatbot auf der 123energie Webseite unten rechts in der grünen Blase. Wählen Sie hier "Auszug melden". Alternativ können Sie uns Ihren Umzug auch über das Kontaktformular mitteilen.

  • Was passiert nach der Anmeldung zu 123energie?
    1. Sie erhalten Ihre Registrierungsbestätigung
      Zuerst erhalten Sie eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung Ihrer uns gegenüber gemachten Angaben.
    2. Wir kündigen bei Ihrem Altlieferanten
      In der Regel sehen Energielieferverträge eine zweiwöchige Kündigungsfrist vor. Aus diesem Grund prüfen Sie bitte genau Ihre Kündigungsfrist bei Ihrem jetzigen Energielieferanten. Sollte diese vier Wochen überschreiten, bitten wir Sie, die Kündigung zum gewünschten Lieferbeginn selbst auszusprechen.
      Sobald wir die Kündigung bei Ihrem jetzigen Energielieferanten durchgeführt haben, werden Sie via E-Mail davon in Kenntnis gesetzt.
    3. Wir melden die Belieferung beim Netzbetreiber an
      Nach der Richtlinie der Netzzugangsverordnung bzw. Niederdruckanschlussverordnung muss zwischen der Anmeldung und dem Lieferbeginn mindestens ein voller Kalendermonat liegen. Der Netzbetreiber prüft bis zum 10. Werktag des Monats vor Lieferbeginn, ob Ihr jetziger Energielieferant Ihre Energiebelieferung abgemeldet hat und stellt die Versorgung ab dem gewünschten Lieferbeginn auf 123energie um. Auch über diesen Schritt werden Sie via E-Mail informiert.
    4. Die Rückmeldung erfolgt durch den Netzbetreiber
      Wenn die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung vor Lieferbeginn. Bei einer Ablehnung durch den Netzbetreiber werden Sie via E-Mail über die Gründe informiert. Gleichzeitig nehmen wir Kontakt mit dem Netzbetreiber auf, um doch noch die Versorgung durch 123energie zu gewährleisten. Sollte sich hierdurch zum Beispiel der Lieferbeginn verzögern, ist Ihre Energieversorgung über den örtlichen Grundversorger abgesichert.
    5. Ihre Vertragsbestätigung wird Ihnen via E-Mail vom 123energie Team zugesendet
      Erst danach wird bei erteilter Einzugsermächtigung der Abschlag für Ihre Stromlieferung von Ihrem Konto abgebucht - jedoch frühestens zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Über die Fälligkeit werden Sie gesondert informiert.
  • Kostet der Wechsel etwas?

    Nein, es fallen keine Wechselgebühren bei 123energie an.

  • Muss ich meinem bisherigen Energieversorger kündigen?

    Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir werden die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten einleiten.

    Sollten Sie jedoch von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung bei Ihrem bisherigen Lieferanten Gebrauch machen können, bitten wir Sie, Ihren Vertrag innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist selbst zu kündigen, um den Lieferantenwechsel zu unterstützen.

  • Warum bekomme ich meine Endabrechnung von meinem bisherigen Versorger?

    Sobald Sie Kunde bei 123energie sind, wird Ihnen Ihr bisheriger Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.

  • Was gilt es bei einem Umzug zu beachten?

    Wenn Sie umziehen, ist Ihr Vertrag zwei Wochen vor dem Umzugstermin fristgerecht zu kündigen. Ihr alter Vertrag kann jedoch nicht mitgenommen werden. Sie können jedoch jederzeit schnell und unkompliziert einen neuen Antrag auf Energielieferung bei 123energie stellen.

  • Was muss ich bei einem Neueinzug beachten?

    Sie sind innerhalb der vergangenen 14 Tage in eine Wohnung oder in ein Haus eingezogen oder ziehen dort bald ein? Dann lassen Sie sich doch einfach von 123energie vom ersten Tag an mit günstiger Energie beliefern. Bei der Bestellung anstelle von „Lieferantenwechsel“ einfach „Neueinzug“ auswählen.

  • Welche Kündigungsfrist habe ich bei 123energie? Gibt es eine Vertragsbindung?

    Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Produkt. Für Ihren Strom- und/oder Gastarif gewähren wir Ihnen eine Preisgarantie1). Das bedeutet: keine überraschenden Preiserhöhungen in diesem Zeitraum. Sie können den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende kündigen.

    1) Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf Änderungen der Umsatzsteuer.

  • Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?

    Widerrufsrecht für Verbraucher
    Sofern Sie den Vertrag nur zu privaten Verbrauchszwecken abgeschlossen haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kundenservice, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen (Fax 0621/585 2399) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 EGBGB verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite über das Kontaktformular mit dem Betreff Widerruf (http://www.123energie.de/kontakt_noch_kein_kunde.htm) - bei Nachricht an 123energie - elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Einfang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs für Verbraucher gemäß Ziffer 4
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom und/oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Lieferung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lieferung entspricht.

    Downloads

  • Was ist bei einem Gaslieferanten-Wechsel zu beachten?

    Der Wechsel Ihres Gaslieferanten ist ganz unkompliziert -  Einfach auf unserer Seite anmelden – den Rest übernehmen wir für Sie, z.B. die Kündigung bei Ihrem Vorversorger.

    Hinweis für Mieter: Als Mieter ist ein Gaswechsel nur dann möglich, wenn Sie einen eigenen Gaszähler besitzen und Sie selbst einen Gasvertrag mit einem Gasanbieter haben.

Elektromobilität

  • Wie kann ich mein E-Auto zu Hause laden?

    Für das schnelle und einfache Laden Ihres E-Autos empfehlen wir eine eigene 11 kW-Wallbox (Ladestation) zu installieren. Mit Hilfe der Wallbox können Sie bis zu 10 mal schneller Ihr e-Fahrzeug laden als über die Haushaltssteckdose. Eine Haushaltsteckdose ist nicht für das dauerhafte Laden eines Elektrofahrzeuges ausgelegt. Eine eigene Wallbox (ohne Installation) können Sie sich auf unserer Wallbox-Angebotsseite bestellen. Zusätzlich erhalten Sie auf alle Wallboxen exklusiven Ökorabatt (Purstrom).

    Hinweis: Alle Wallboxen ab einer Ladeleistung größer 3,7 kW sind von Anschlussnehmenden vor der Inbetriebnahme beim regionalen Netzbetreiber anzumelden. Ab einer Ladeleistung größer als 12 kW bedarf es der vorherigen Zustimmung bzw. Genehmigung durch den regionalen Netzbetreiber.

  • Kann ich mein E-Auto über eine normale Haushaltssteckdose laden?

    Die Haushaltsteckdose ist nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt. Deshalb besteht das Risiko, dass das Stromkabel, der Stecker oder die Steckdose überhitzen, die Sicherung auslöst und das Auto nicht weiter geladen wird. Außerdem dauert das Aufladen Ihres Elektrofahrzeuges an der normalen Schuko-Steckdose zwei bis fünfmal länger. Aus diesem Grund empfehlen wir das Aufladen zu Hause über eine eigene Wallbox.

  • Gibt es für das Laden meines E-Autos einen extra Stromtarif?

    Mit unserem ökologischen Ladestromtarif 123öko-emobil basic laden Sie Ihr E-Auto ganz bequem zuhause. Der Stromtarif versorgt Ihren Haushalt und Ihr e-Fahrzeug mit grünem Strom, ohne dass ein zusätzlicher Stromzähler notwendig ist. So sind Sie nachhaltig und umweltfreundlich unterwegs. Zusätzlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, an unsere öffentlichen Ladestationen mit unserem Pfalzwerke Charge-Programm an allen öffentlichen Ladestationen der 123energie und der Pfalzwerke AG kostengünstig zu laden.

  • Wie funktioniert der Wechsel zu 123energie und was muss ich tun?

    Der Wechsel erfolgt nahtlos. Ihre Energieversorgung ist somit durchgängig gewährleistet. Für einen Wechsel können Sie einfach online auf www.123energie.de Ihren Tarif berechnen und sich anmelden. Unser Kundenservice von 123energie übernimmt den Rest für Sie und sorgt so für einen reibungslosen, schnellen Prozess. Im Normalfall ist dieser innerhalb weniger Tage abgeschlossen, da die Kommunikation mit den Marktpartnern automatisiert stattfindet. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, wird Sie 123energie umgehend informieren. Wie der Wechsel genau abläuft, haben wir in fünf Schritten für Sie zusammengefasst: Hier finden Sie eine Infografik zum Wechselprozess.

  • Ich habe bereits einen Haushaltsstrom-Tarif bei 123energie und möchte zum 123öko-emobil basic-Tarif wechseln. Was muss ich tun?

    Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde bei 123energie mit einem Haushaltsstrom-Tarif sind, ist ein Wechsel zum 123öko-emobil basic-Tarif jederzeit möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice unter 0621 57057 – 3123 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr) oder buchen Sie sich ganz bequem online einen Telefontermin über den Rückrufservice. Unser Kundenservice wird einen reibungslosen und schnellen Wechsel gern für Sie durchführen. Im Normalfall ist der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, wird Sie 123energie umgehend informieren.

Abschlag und Verbrauch

  • Kann ich meinen Abschlag ändern?

    In Ihrem Kundenbereich können Sie jederzeit selbstständig und einfach Ihren Abschlag anpassen. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, hilft Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne weiter.

  • Wie oft kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern?

    In Ihrem Login – Bereich können Sie pro Abrechnungsjahr bis zu zwei Mal den Abschlagsbetrag ändern. Sollte eine Abschlagsanpassung öfter notwendig sein, senden Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

  • Wie errechnet sich der Abschlag?

    Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese werden von uns auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten des örtlichen Netzbetreibers oder allgemeiner Erfahrungswerte festgelegt und zu Beginn des von Ihnen gewählten Zahlungszeitraums (monatlich oder jährlich). Im zweiten Vertragsjahr werden nur 11 Abschläge verlangt

  • Warum werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig?

    Die erste Abschlagsfälligkeit nach Lieferbeginn ist nach der Vertragsbestätigung. 
    Da sich die Abschläge auf die Zukunft beziehen, werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig:

    • Die erste Zahlung am Ersten des Monats ist die Vorauszahlung für den laufenden Monat
    • Die zweite Zahlung am 15. des Monats ist für den nachfolgenden Monat
    • Anschließend wird der monatliche Rhythmus wieder eingehalten
       

    Bei der Jahresendabrechnung werden alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt.
     

  • Was passiert, wenn ich weniger Energie verbrauche?

    Sie zahlen nur die Energie, die Sie wirklich verbraucht haben. Sie bekommen eine Jahresabrechnung. Wenn diese unter der Summe der bereits gezahlten Abschläge liegt, bekommen Sie die Differenz auf Ihr Konto gutgeschrieben. Wenn die Rechnung höher ist als die Summe der gezahlten Abschläge, zahlen Sie die Differenz zu dem vereinbarten günstigen Tarif.

  • Kann ich meinen Abschlagsbetrag senken?

    In Ihrem Login-Bereich können Sie Ihren Abschlag maximal 10% senken.
    Wenn eine höhere Senkung gewünscht ist, passen wir die Höhe des Abschlages Ihrem Verbrauch an. Eine Abschlagssenkung können wir nur aufgrund nachweislich reduzierten Verbrauchs vornehmen.
    Bitte teilen Sie uns dafür den Grund und den aktuellen Zählerstand über unser Kontaktformular mit.
     

  • Warum wurde der Abschlag erhöht, obwohl ich Guthaben in der Jahresrechnung habe?

    Dies kann verschiedene Gründe haben:

    • Haben Sie eventuell innerhalb des letzten Abrechnungsjahres eine Preisanpassung erhalten? Der künftige Abschlag wird anhand Ihres letzten Verbrauchs und der aktuellen Preise berechnet.
       
    • Liegt vielleicht ein verkürzter Abrechnungszeitraum vor? Manchmal passiert es, dass wir z.B. die Zählerstände zur Abrechnung zu spät gemeldet bekommen. Somit kann Ihre Jahresrechnung erst verspätet erstellt werden und es stehen weniger als 12 Monate bis zur nächsten Abrechnung zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass die Abschlagsbeträge höher ausfallen, da die Jahreshochrechnung nun auf weniger Abschläge verteilt werden muss.
       
    • Haben Sie einen Bonus im letzten Abrechnungsjahr erhalten? Wenn Sie z.B. einen Neukundenbonus im letzten Jahr erhalten haben, wird dieser in der Jahresrechnung verrechnet, was zu Ihrem Guthaben geführt haben könnte. Dieser wird im Folgejahr für die Hochrechnung nicht berücksichtigt.
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

    Am praktischsten für Sie: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und Sie müssen sich künftig nicht mehr darum kümmern, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Ihre Bankdaten können Sie auch komfortablen in Ihrem Kundenbereich erfassen.

    Alternativ können Sie uns die Beträge zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben.

  • Kann ich meinen Abschlag an einem anderen Tag im Monat bezahlen?

    Eine Terminänderung der Abschlagsfälligkeit ist vom 01. auf den 15. eines Monats (oder umgekehrt) möglich. Wenn Sie eine Umstellung wünschen, senden Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

  • Ich kann meinen Abschlag nicht pünktlich bezahlen. Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?

    Bei Zahlungsschwierigkeiten prüfen wir gemeinsam für Sie passende Lösungswege. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig melden, bevor Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
    Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular Ihr Anliegen zu. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

    Ein weiterer Tipp: Es gibt Hilfsangebote von öffentlichen Stellen, wie Jobcenter, Schuldnerberatung, Sozialamt und der Verbraucherzentrale.  Lassen Sie sich bei längerfristigen Zahlungsschwierigkeiten beraten und unterstützen!

  • Warum habe ich eine Abschlagsmitteilung aber keine Jahresrechnung erhalten?

    In diesem Fall liegen uns nicht alle relevanten Daten zur Rechnungsstellung vor. Die Bemessungsgrundlage des mitgeteilten Abschlages ist der bisher bekannte Verbrauch.

    Mögliche Ursachen:

    • Zählerstand liegt uns noch nicht vor - diesen können Sie uns über Ihren Kundenbereich oder über die Website unter Zählerstandserfassung mitteilen
    • Bei Gas kann zusätzlich auch der Umrechnungsfaktor fehlen - dieser wird uns von Ihrem Gas-Netzbetreiber mitgeteilt.

    Sobald uns die Daten vollständig vorliegen, erstellen wir die Jahresrechnung und passen den Abschlagsbetrag Ihrem letztjährigen Verbrauch an.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder auf Ihrem Zähler. Die Zählernummer steht direkt unter dem Zählwerk auf der Frontseite des Zählers.

Rechnung und Zahlung

  • Wann erhalte ich meine Rechnung?

    Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung nach zwölf Monaten. Sie zahlen genau das, was Sie verbraucht haben, zu dem vereinbarten günstigen Tarif. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugestellt.

  • Wann erfolgt die erste Abbuchung von meinem Konto?

    Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

    Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem SEPA-Lastschriftmandat und der bisherigen Einzugsermächtigung?

    Eigentlich hat sich nicht viel verändert. Ein SEPA-Lastschriftmandat (kurz: Mandat) ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt Ihre bisherige Einzugsermächtigung im Kontext des europaweiten, bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

    Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

     

    IBAN & BIC statt Kontonummer & BLZ

    Der einzige wirkliche Unterschied? Um SEPA-Überweisungen, -Lastschriften oder -Mandate zu tätigen, benötigen Sie die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der früher genutzten Kontonummer und Bankleitzahl.

    Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

    Ihre Bankdaten können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich "Mein 123energie" anpassen.

  • Was passiert, wenn ein Rechnungsbetrag nicht abgebucht bzw. überwiesen worden ist?

    Bei Zahlungsversäumnissen erhalten Sie von uns zuerst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie trotz Aufforderung Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird Ihr 123-Energielieferungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

    Die außerordentliche Kündigung wird ausgesprochen, sobald Sie sich mit einer Forderung von mindestens 100 Euro im Verzug befinden und trotz Mahnung Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, oder sobald Sie sich mit zwei monatlichen Abschlagszahlungen im Rückstand befinden und selbst nach Ablauf dieser Frist Ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

    Am praktischsten für Sie: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und Sie müssen sich künftig nicht mehr darum kümmern, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Ihre Bankdaten können Sie auch komfortablen in Ihrem Kundenbereich erfassen.

    Alternativ können Sie uns die Beträge zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben.

  • Wie lautet die Bankverbindung von 123energie?

    Die Bankverbindung von 123energie lautet:

    Commerzbank AG
    IBAN-Nr. DE24 5454 0033 0209 3730 00
    SWIFT-BIC COBADEFFXXX
    Gläubiger-ID: DE09PWA00000069162

  • Wie erhalte ich meinen Bonus?

    Wenn Sie als Neukunde einen Bonus erhalten, müssen Sie einfach Ihre PLZ und Ihren aktuellen Jahresverbrauch in den Tarifrechner eingeben und Ihr Bonus wird berechnet. Der Betrag wird auf Ihrer ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit.

  • Kann 123energie von ausländischen Bankverbindungen abbuchen?

    Sind Sie Kunde einer nicht in Deutschland ansässigen Bank, so senden Sie uns bitte Ihre Bankdaten über unser Kontaktformular. Unser Kundenservice wird dann alles Notwendige veranlassen und ggf. Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

  • Was ist der Vorteil bei Vorauszahlungen? Warum vorher zahlen?

    Die günstigen Preise, die wir bieten, hängen auch damit zusammen, dass wir unser Risiko minimieren, von vereinzelten Kunden gar kein Geld zu bekommen. Fairer ist es mit der Vorauszahlung und der genauen verbrauchsabhängigen Jahresabrechnung. Denn so sparen wir uns hohe Kosten für Mahnverfahren, Inkasso und vor allem für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und können diese Ersparnis an Sie weitergeben.

Mein Vertrag

  • Mein Name hat sich geändert. Wie kann ich diesen ändern lassen?

    Bitte senden Sie uns die Urkunde der Namensänderung oder Ihren neuen Personalausweis zu. Gerne nehmen wir die Änderung vor. Die Änderung ist im persönlichen Login-Bereich nicht möglich, da wir den zuständigen Netzbetreiber, als Eigentümer des Zählers, über die Namensänderung informieren.

  • Warum werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig?

    Die erste Abschlagsfälligkeit nach Lieferbeginn ist nach der Vertragsbestätigung. 
    Da sich die Abschläge auf die Zukunft beziehen, werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig:

    • Die erste Zahlung am Ersten des Monats ist die Vorauszahlung für den laufenden Monat
    • Die zweite Zahlung am 15. des Monats ist für den nachfolgenden Monat
    • Anschließend wird der monatliche Rhythmus wieder eingehalten
       

    Bei der Jahresendabrechnung werden alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt.
     

  • Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?

    Widerrufsrecht für Verbraucher
    Sofern Sie den Vertrag nur zu privaten Verbrauchszwecken abgeschlossen haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kundenservice, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen (Fax 0621/585 2399) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 EGBGB verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite über das Kontaktformular mit dem Betreff Widerruf (http://www.123energie.de/kontakt_noch_kein_kunde.htm) - bei Nachricht an 123energie - elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Einfang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs für Verbraucher gemäß Ziffer 4
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom und/oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Lieferung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lieferung entspricht.

    Downloads

  • Wo finde ich meine Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer?

    Ihre Geschäftspartnernummer, Vertragskontonummer sowie Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrem Begrüßungsschreiben. Hier finden Sie die Rechnungserläuterung.

Marktpartner-Informationen

Tarifrechner

m2

Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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