FAQ und Hilfe 

Falls du dich gefragt hast...

Über 123energie

  • Wer ist 123energie und wer steckt dahinter?

    123energie ist die Online-Marke der Pfalzwerke, die seit über 110 Jahren renommiert und zuverlässig die Pfalz und den Saarpfalz-Kreis mit Energie versorgt. Die Pfalzwerke AG hat ihren Sitz in der Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen.

    Mehr Informationen unter: www.pfalzwerke.de.

  • Welche Zähler beliefert 123energie?

    Zweitarifzähler HT/NT
    123energie bietet einen Tages- und Nachttarif nur bei unseren 123wärmestromtarifen für Nachtspeicherheizungen an. Bei allen anderen Tarifen werden die Zählerverbräuche von Zweitarifzähler (HT/NT) addiert und mit einem Tarif rund um die Uhr abgerechnet. Kunden mit mehreren getrennten Eintarifzählern registrieren sich auch mehrmals bei 123energie, da jeder Zähler einzeln abgerechnet und abgelesen wird.

    Wärmepumpen
    Wir beliefern nur Wärmepumpen mit separaten Eintarif- bzw. Zweitarifzähler für Wärmestrom (ohne gemeinsame Messung) mit Standardlastprofil. Eine Wärmepumpe mit gemeinsamer Messung schließen wir aus.

    Nachtspeicherheizung
    Wir beliefern nur Nachtspeicherheizungen mit Zweitarifzähler für Wärmestrom mit Standardlastprofil. Eintarifzähler schließen wir hierbei aus.

    Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
    123energie kann nur Kunden mit einem Standardlastprofil (SLP) versorgen. Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung werden von 123energie noch nicht versorgt.

  • Warum soll ich mich für 123energie entscheiden?
    • Du beziehst günstig und zuverlässig Energie von uns.
    • Du profitierst von transparenten und daher leicht nachvollziehbaren Preisen.
    • Du wechselst einfach und kostenlos per Online-Formular. Du wirst zuverlässig mit Energie versorgt.
    • Du hast einen starken Partner an deiner Seite.
    • Du erhältst über unseren Newsletter regelmäßig Informationen rund um den Energiemarkt.
    • Du kannst zwischen verschiedenen Tarifvarianten wählen, damit du genau den Tarif findest, der zu dir passt.
    • Du kannst einen Beitrag zur Umwelt leisten, indem du die 123energie Ökoprodukte wählst.
    • Du bekommst einen Online-Zugang zu deinen Daten und behältst so jederzeit den Überblick.

Tarife und Preise

  • Wie funktioniert der Tarifwechsel?
    123energie bietet dir verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Zahlungsweisen an. Logge dich dafür einfach in den geschützten Kundenbereich „Mein 123energie“ auf unserer Website ein. Dort kannst du deinen Tarifwechsel bequem selbst durchführen. Dein neuer Tarif wird mit Beginn der Vertragsverlängerung wirksam.
  • Was bedeutet "Preise inklusive aller Steuern und Abgaben"?

    Die vereinbarten Preise beinhalten Entgelte und Abgaben (z. B. die jeweils aktuellen Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes [EEG], des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, Aufschlag für besondere Netznutzung (bis Ende 2024: §19 StromNev-Umlage)), Entgelte für die Netznutzung, Entgelte für Messung und Verrechnung, Konzessionsabgaben, Offshore-Umlage sowie die Strom- oder Energie- und Umsatzsteuer.

    Hinweis für Gewerbekunden: Der Gesamtpreis wird exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • Was passiert bei Preiserhöhungen?

    Je nach Tarif gewähren wir eine Preisgarantie1) für unsere Strom- und Gasprodukte (z. B. sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate) ab Lieferbeginn. Somit wird dir während der Garantielaufzeit der vertraglich vereinbarte Preis zugesichert. Preisanpassungen werden dir mindestens 6 Wochen im Voraus mitgeteilt. So hast du ausreichend Zeit, unsere Preise zu prüfen. 

    Geht dir eine Preisanpassung zu, so darfst du dein Sonderkündigungsrecht ausüben.

    Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf Änderungen der Umsatzsteuer.

  • Mein persönlicher Tarif ist hier nicht aufgeführt. Was kann ich tun?

    Dein persönlicher Tarif taucht in der Auflistung gar nicht auf? Kein Problem. Wende dich sich doch bitte einfach direkt an unseren Kundenservice. Wir helfen dir gerne schnell und unkompliziert weiter.

  • Warum Ökotarife?
    Ökostrom stammt bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse. Entscheidest du dich für einen Ökostromtarif, wird die von dir verbrauchte Strommenge aus diesen Quellen in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
    Mit deiner Tarifwahl unterstützt du die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien. Eine höhere Nachfrage kann dazu beitragen, Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen attraktiver zu machen.
    So entscheidest du dich bewusst für einen Stromtarif auf Basis erneuerbarer Energien. Einfach. Verständlich. Nah. Jetzt entdecken und selbst erleben.
  • Wie kann ich Ökotarife bestellen?

    Unsere Ökotarife tauchen alle im 123energie Tarifrechner auf. Die Bestellung funktioniert ganz einfach wie bei den „Normaltarifen“. Einfach auswählen und bestellen. 

  • Warum kostet Ökostrom mehr?

    Es gibt zwei Gründe, warum Ökotarife aktuell noch etwas teurer sind als herkömmliche Tarife: Zum einen ist die Gewinnung aus erneuerbaren Quellen aufwendiger, zum anderen ist der Marktanteil noch geringer.

    Je mehr deiner Freunde, Bekannten und Kollegen Sie von 123energie Ökostromtarifen überzeugen, desto günstiger könnte Strom aus erneuerbaren Energien also in Zukunft für alle werden. Übrigens, hier geht’s zu unserem Empfehlungsprogramm!
     

  • Woher stammt der Ökostrom?
    Mit Pfalzwerke Purstrom erhältst du Strom aus erneuerbaren Energieanlagen in Deutschland, Österreich oder Frankreich. Die Herkunft wird durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt. Der Strom stammt nicht aus Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden.
    Außerdem unterstützen wir ausgewählte Energieprojekte, die zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen.
  • Habe ich andere AGB mit Ökotarifen?

    Nein, keine Sorge: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind exakt dieselben, wenn du Ökotarife wählst.

  • Wofür steht das Siegel?
    Wenn wir von Ökostrom sprechen, dann meinen wir das auch so.
     
    Mit 123ökostrom erhältst du einen 100 % Ökostromtarif aus erneuerbaren Energien. Der Strom stammt aus Wasser-, Wind- und Photovoltaikanlagen in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz. Die Herkunft wird durch eine unabhängige Erzeugerzertifizierung nachgewiesen.
    Mit jeder von dir verbrauchten Kilowattstunde unterstützt 123energie außerdem Maßnahmen rund um die Energiewende. Ein Teil der Erlöse fließt in:

    • den Ausbau erneuerbarer Energien,
    • ausgewählte Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen sowie
    • Projekte zur Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Energieversorgung.

    So entscheidest du dich für einen Stromtarif aus erneuerbaren Energien und unterstützt gleichzeitig die Weiterentwicklung der Energieversorgung.

  • Was ist der Gold Standard?
    Der Gold Standard ist ein international anerkannter Standard für Klimaschutz- und Energieprojekte. Er definiert Anforderungen an ökologische sowie soziale Auswirkungen von Projekten und überprüft deren Einhaltung. Mehr Informationen findest du unter www.goldstandard.org.
  • Muss ich zwischen meinen Verträgen auf Strom verzichten?

    Nein, bei einem Anbieterwechsel ist deine Stromversorgung jederzeit sichergestellt.

  • Wie berechnet sich der Gaspreis?

    Der Gaspreis je Kilowattstunde errechnet sich wie folgt: Verbrauch x Brennwert x Zustandszahl

    Deinen Verbrauch (m³) kannst du ganz einfach an deinem Gaszähler ablesen. Brennwert (kWh/m³) und Zustandszahl findest du auf deiner letzten Gasrechnung oder auf Anfrage bei deinem Netzbetreiber.

  • Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

    Der Gaspreis setzt sich aus staatlichen Abgaben, Netzentgelten und Beschaffungs-/ Vertriebskosten zusammen. Mehr Informationen findest du auf unserer Seite "Das steckt im Gaspreis".

  • Was bedeuten die Begriffe Smart Meter, intelligentes Messsystem und moderne Messeinrichtung?

    Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber baut die neuen Stromzähler ein, wartet sie und übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

    Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler). Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem. Dieses ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen: Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Sollen in Zukunft auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden, kann diese Aufgabe von einer zusätzlich einbauten Steuerbox übernommen werden. Das kann für dich etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Bei diesen sogenannten "dynamischen Tarifen" muss die Hardware besondere Voraussetzungen erfüllen.

    Grafik: Smartmeter - Das intelligente Messsystem Grafik vergrößern
  • Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?

    Der Gesetzgeber schreibt für Messstellenbetreiber bei drei Gruppen den Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) zwingend vor:

    1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr:

      Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe entsprechend der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Dies gilt für Neuanlagen. Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers bis zum 31.12.2024 optional. Dies bedeutet, dass er bis dahin frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
       
    2. Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt peak (kWp):

      Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kWp hat der Messstellenbetreiber bis zum 31.12.2024 die Wahl, ob er einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
       
    3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, etwa einer Wärmepumpe:

      Ab dem 01.01.2024 müssen alle Anschlussnutzer mit einer der oben genannten Anlagen ab 4,2kW eine Vereinbarung zur Steuerung mit dem Verteilnetzbetreiber abschließen. Es besteht hierbei kein Wahlrecht. Für Nachtspeicherheizungen gilt dies nicht. Für sie gilt nach dem neuen Konsultationsverfahren der §14a EnWG.
  • Was kosten moderne und intelligente Messsysteme?

    Ihre Abrechnung für das intelligente Messsystem erhältst du direkt vom Messstellenbetreiber und zahlst diese auch an diesen. Bitte habe dafür Verständnis, dass wir als Stromlieferant KEINE Rechnungen über intelligente Messsysteme ausstellen.

    Bitte beachte: Da unsere Neukundenpreise immer inklusive der Messstellenbetriebskosten für einen Eintarifzähler einer konventionellen Messeinrichtung („klassischer Stromzähler“) berechnet werden, erhältst du mit deiner Rechnung eine Gutschrift in Höhe dieser Kosten (je nach tatsächlichen angefallenen Kosten betragen diese ca. 5-20 Euro).

    Hast du eine moderne Messeinrichtung installiert, werden die Kosten für die mME nachträglich in der Rechnung erhoben, da der Grundpreis für einen klassischen Eintarifzähler einer konventionellen Messeinrichtung berechnet wurde. In diesem Fall erhältst du KEINE Rechnung vom Messstellenbetreiber und auch KEINE Gutschrift von uns.

  • Wer ist der Messstellenbetreiber?

    Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.

    Bis Herbst 2016 hat der örtliche Verteilnetzbetreiber diese Aufgaben übernommen. Nach neuer Rechtslage gilt: Solange bei dir ein analoger Zähler verbaut ist, ist der Netzbetreiber auch weiterhin bei allen Zählerfragen für dich zuständig.

    Wurde bei dir bereits ein digitaler Zähler installiert, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ für deine Messstelle verantwortlich. Auch bei diesem handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen hat.

    Grundsätzlich kannst du auch am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn du Mieter bist. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein und es gibt bislang nur wenige Anbieter.

    Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Sobald du einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließt, sind die Preise jedoch frei verhandelbar.

    Wenn die Messung deines Stromverbrauchs mit einer modernen Messeinrichtungen und einem intelligenten Messsystem durchgeführt wird, hast du neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter grundsätzlich auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber.

    In der Folge kannst du entweder eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten oder die Kosten für den Messstellenbetrieb werden weiterhin auf deiner Stromrechnung ausgewiesen – je nachdem, wie dein Stromanbieter verfährt. Du selbst hast darauf keinen Einfluss. Wenn du eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber erhältst, solltest du darauf achten, dass der Stromanbieter im Gegenzug den Strompreis um die Summe senkt, die er bisher für den Messstellenbetrieb ausgewiesen hat. Dies kannst du anhand deiner Jahresrechnung überprüfen.

  • Wie finde ich den Messstellenbetreiber?

    Da es sich beim Messstellenbetreiber meistens um den örtlichen Netzbetreiber handelt, kann dieser mit der Stromrechnung ermittelt werden. Falls dieser nicht namentlich angegeben ist, lies die sechsstellige Codenummer des Messstellenbetreibers auf der Rechnung ab und gib diese im Internet ein, um den Namen angezeigt zu bekommen. Ansonsten kannst du dich auch direkt an deinen Stromanbieter wenden.

  • Was bedeutet Smart-Meter Rollout?

    Der sogenannte „Smart-Meter-Rollout“ steht für den Einbau-Fahrplan der intelligenten Messsysteme: Ab 2023 dürfen Messstellenbetreiber auch im Rahmen des agilen Rollouts mit dem Rollout beginnen. Ebenfalls können auch alle Anlagen mit einer Vereinbarung nach §14a ab 01.01.2024 mit einem iMSys ausgestattet werden. Der agile Rollout endet zum 31.12.2024 und der verpflichtende Rollout beginnt ab dem 01.01.2025.

Wärmestrom

  • Mit welchen Geräten kann Wärmestrom genutzt werden?

    Unsere Wärmestromtarife kannst du nutzen, wenn du damit eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung betreibst.

  • Was bedeuten HT & NT beim Stromverbrauch?

    Die Abkürzung HT steht für Hochtarif (oder auch Tagstrom genannt). Die Abkürzung NT steht für Niedertarif (oder auch Nachtstrom genannt). Die Abkürzung wird üblicherweise auf Doppel- bzw. Zweitarifzählern genutzt. Diese Zählerarten werden in Deutschland vor allem zur Stromverbrauchsmessung von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen eingesetzt.
    Die Unterscheidung zwischen HT und NT lässt sich aus den Begriffen Tagstrom und Nachtstrom erkennen. Die Unterscheidung, wann täglich der automatische Wechsel zwischen Hochtarif und Niedertarif erfolgt wird vom Netzbetreiber festgelegt und variiert ja nach Region.

  • Welchen Zählertyp habe ich?
    Du nutzt eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung und möchtest wissen, welcher Zählertyp bei dir installiert ist? Hier findest du die wichtigsten Varianten im Überblick.

    Eintarifzähler getrennte Messung

    Du hast zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler erfasst deinen Haushaltsstrom, der andere den Wärmestrom.

    Eintarifzähler gemeinsame Messung

    Du hast einen Zähler für Haushaltsstrom und Wärmestrom. Da nur ein Zählwerk vorhanden ist, wird der Verbrauch nicht nach Tag- und Nachtzeiten unterschieden.

    Doppeltarifzähler getrennte Messung

    Du hast zwei Zähler, davon einen mit zwei Zählwerken. Dieser Zählertyp wird teilweise auch Zweitarifzähler genannt. Der Zähler mit einem Zählwerk misst den Haushaltsstrom, der Zähler mit zwei Zählwerken den Wärmestrom. Dadurch kann der Verbrauch nach Tag- und Nachttarif erfasst werden.

    Doppeltarifzähler gemeinsamer Messung

    Du hast einen Zähler mit zwei Zählwerken für Haushaltsstrom und Wärmestrom. Durch die zwei Zählwerke kann der Verbrauch nach Tag- und Nachttarif unterschieden werden.
  • Warum ist Heizstrom günstiger als Haushaltsstrom?

    Dies liegt vor allem an den günstigeren Netzentgelten für Wärmestrom. Diesen Vorteil geben wir natürlich an dich weiter.

Wechsel und Umzug

  • Wie läuft der Wechsel zu 123energie ab?
    Du erteilst uns einfach den Auftrag. Um die weiteren Schritte kümmern wir uns gemeinsam mit deinem bisherigen und deinem neuen Netzpartner. Wie der Wechsel genau funktioniert, zeigt dir die folgende Grafik.
    Jetzt spielend leicht zu 123energie wechseln
  • Wie meldet man einen Auszug?

    Deinen Auszug kannst du uns ganz einfach über das Kontaktformular mitteilen.

    Bitte beachten Sie: Ab dem 6. Juni 2025 dürfen Stromverträge nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Künftig sind nur noch Meldungen zu einem zukünftigen Termin möglich. Was das konkret für deinen Umzug bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.

  • Was passiert nach der Anmeldung zu 123energie?
    1. Du erhältst deine Registrierungsbestätigung
      Zuerst erhältst du eine E-Mail mit der Bestätigung der Angaben, die du bei deiner Registrierung gemacht hast.
    2. Wir kündigen bei deinem bisherigen Energielieferanten
      In der Regel sehen Energielieferverträge eine zweiwöchige Kündigungsfrist vor. Prüfe daher bitte genau die Kündigungsfrist bei deinem aktuellen Energielieferanten. Sollte diese mehr als vier Wochen betragen, bitten wir dich, die Kündigung zum gewünschten Lieferbeginn selbst auszusprechen.
      Sobald wir die Kündigung bei deinem aktuellen Energielieferanten durchgeführt haben, informieren wir dich per E-Mail darüber.
    3. Wir melden die Belieferung beim Netzbetreiber an
      Gemäß den Vorgaben der Netzzugangsverordnung beziehungsweise der Niederdruckanschlussverordnung muss zwischen der Anmeldung und dem Lieferbeginn mindestens ein voller Kalendermonat liegen. Der Netzbetreiber prüft bis zum 10. Werktag des Monats vor Lieferbeginn, ob dein bisheriger Energielieferant die Belieferung abgemeldet hat, und stellt die Versorgung ab dem gewünschten Lieferbeginn auf 123energie um. Auch über diesen Schritt informieren wir dich per E-Mail.
    4. Die Rückmeldung erfolgt durch den Netzbetreiber
      Sobald die Zustimmung des Netzbetreibers vorliegt, erhältst du von uns vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung. Sollte der Netzbetreiber die Anmeldung ablehnen, informieren wir dich per E-Mail über die Gründe. Gleichzeitig nehmen wir Kontakt mit dem Netzbetreiber auf, um die Versorgung durch 123energie dennoch sicherzustellen. Sollte sich dadurch beispielsweise der Lieferbeginn verzögern, ist deine Energieversorgung über den örtlichen Grundversorger abgesichert.
    5. Du erhältst deine Vertragsbestätigung per E-Mail vom 123energie-Team
      Erst danach wird, sofern du uns eine Einzugsermächtigung erteilt hast, der Abschlag für deine Stromlieferung von deinem Konto abgebucht, jedoch frühestens zum Lieferbeginn. Bei Zahlung per Überweisung wird der erste Abschlag nach der Vertragsbestätigung fällig, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Über die genaue Fälligkeit informieren wir dich gesondert.
  • Kostet der Wechsel etwas?

    Nein, es fallen keine Wechselgebühren bei 123energie an.

  • Muss ich meinem bisherigen Energieversorger kündigen?
    Nein, du musst dich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger für dich.

    Wenn du aufgrund einer Preisanpassung bei deinem bisherigen Anbieter ein Sonderkündigungsrecht hast, kündige deinen Vertrag bitte selbst innerhalb der geltenden Frist. So kann der Wechsel zu 123energie reibungslos erfolgen.
  • Warum bekomme ich meine Endabrechnung von meinem bisherigen Versorger?

    Sobald du Kunde bei 123energie bist, wird dir dein bisheriger Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.

  • Was gilt es bei einem Umzug zu beachten?
    Du ziehst um? Dann kündige deinen Vertrag bitte spätestens zwei Wochen vor deinem Umzugstermin. Dein bisheriger Vertrag kann nicht auf die neue Adresse übernommen werden. Für dein neues Zuhause kannst du ganz einfach einen neuen Energieliefervertrag bei 123energie abschließen.

    Wichtig für deinen Umzug: Seit dem 6. Juni 2025 können Stromverträge nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden. An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich.
    Damit du bei deinem Umzug alles im Blick hast, haben wir die wichtigsten Informationen für dich übersichtlich zusammengestellt. Jetzt informieren und direkt online erledigen.
  • Was muss ich bei einem Neueinzug beachten?

    Du bist innerhalb der vergangenen 14 Tage in eine Wohnung oder in ein Haus eingezogen oder ziehst dort bald ein? Dann lassen dich sich doch einfach von 123energie vom ersten Tag an mit Energie beliefern. Bei der Bestellung anstelle von „Lieferantenwechsel“ einfach „Neueinzug“ auswählen.

  • Welche Kündigungsfrist habe ich bei 123energie? Gibt es eine Vertragsbindung?

    Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Produkt. Für deinen Strom- und/oder Gastarif gewähren wir dir eine Preisgarantie1). Das bedeutet: keine überraschenden Preiserhöhungen in diesem Zeitraum. Du kannst den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende kündigen.

    1) Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf Änderungen der Umsatzsteuer.

  • Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?
    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sofern du den Vertrag ausschließlich zu privaten Verbrauchszwecken abgeschlossen hast, hast du das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kundenservice, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen (Fax: 0621/585 2399) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief, Telefax oder E-Mail, über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

    Hierfür kannst du das gesetzliche Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB verwenden. Die Nutzung dieses Formulars ist jedoch nicht verpflichtend.

    Du kannst das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch elektronisch über unser Kontaktformular mit dem Betreff „Widerruf“ ausfüllen und übermitteln. Wenn du diese Möglichkeit nutzt, senden wir dir unverzüglich, beispielsweise per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang deines Widerrufs.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

    Folgen des Widerrufs für Verbraucher gemäß Ziffer 4

    Wenn du den Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben. Dazu gehören auch die Lieferkosten, ausgenommen zusätzliche Kosten, die dadurch entstanden sind, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hast.

    Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem deine Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

    Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung werden dir in keinem Fall Gebühren berechnet.

    Hast du ausdrücklich verlangt, dass die Lieferung von Strom und/oder Gas bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, musst du uns einen angemessenen Betrag zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Lieferung, zu dem du uns über die Ausübung deines Widerrufsrechts informiert hast, im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Lieferung.

    Downloads

  • Was ist bei einem Gaslieferanten-Wechsel zu beachten?

    Der Wechsel deines Gaslieferanten ist ganz unkompliziert -  Einfach auf unserer Seite anmelden – den Rest übernehmen wir für dich, z.B. die Kündigung bei deinem bisherigen Vorversorger.

    Hinweis für Mieter: Als Mieter ist ein Gaswechsel nur dann möglich, wenn du einen eigenen Gaszähler besitzt und du selbst einen Gasvertrag mit einem Gasanbieter hast.

Elektromobilität

  • Wie kann ich mein E-Auto zu Hause laden?

    Für das schnelle und einfache Laden deines E-Autos empfehlen wir eine eigene 11 kW-Wallbox (Ladestation) zu installieren. Mit Hilfe der Wallbox kannst du bis zu 10 mal schneller dein e-Fahrzeug laden als über die Haushaltssteckdose. Eine Haushaltsteckdose ist nicht für das dauerhafte Laden eines Elektrofahrzeuges ausgelegt. 

    Hinweis: Alle Wallboxen ab einer Ladeleistung größer 3,7 kW sind von Anschlussnehmenden vor der Inbetriebnahme beim regionalen Netzbetreiber anzumelden. Ab einer Ladeleistung größer als 12 kW bedarf es der vorherigen Zustimmung bzw. Genehmigung durch den regionalen Netzbetreiber.

  • Kann ich mein E-Auto über eine normale Haushaltssteckdose laden?

    Die Haushaltsteckdose ist nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt. Deshalb besteht das Risiko, dass das Stromkabel, der Stecker oder die Steckdose überhitzen, die Sicherung auslöst und das Auto nicht weiter geladen wird. Außerdem dauert das Aufladen Ihres Elektrofahrzeuges an der normalen Schuko-Steckdose zwei bis fünfmal länger. Aus diesem Grund empfehlen wir das Aufladen zu Hause über eine eigene Wallbox.

  • Gibt es für das Laden meines E-Autos einen extra Stromtarif?

    Mit unserem Ladestromtarif 123öko-emobil basic lädst du dein E-Auto ganz bequem zuhause. Der Stromtarif versorgt deinen Haushalt und dein e-Fahrzeug mit Strom, ohne dass ein zusätzlicher Stromzähler notwendig ist. Zusätzlich bieten wir dir auch die Möglichkeit, an unsere öffentlichen Ladestationen mit unserem Pfalzwerke Charge-Programm an allen öffentlichen Ladestationen der 123energie und der Pfalzwerke AG kostengünstig zu laden.

  • Wie funktioniert der Wechsel zu 123energie und was muss ich tun?

    Der Wechsel erfolgt nahtlos. Deine Energieversorgung ist somit durchgängig gewährleistet. Für einen Wechsel kannst du einfach online auf www.123energie.de deinen Tarif berechnen und dich anmelden. Unser Kundenservice von 123energie übernimmt den Rest für dich und sorgt so für einen reibungslosen, schnellen Prozess. Im Normalfall ist dieser innerhalb weniger Tage abgeschlossen, da die Kommunikation mit den Marktpartnern automatisiert stattfindet. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, wird dich 123energie umgehend informieren. Wie der Wechsel genau abläuft, haben wir in fünf Schritten für dich zusammengefasst: Hier findest du eine eine Infografik zum Wechselprozess.

    Jetzt spielend leicht zu 123energie wechseln
  • Ich habe bereits einen Haushaltsstrom-Tarif bei 123energie und möchte zum 123öko-emobil basic-Tarif wechseln. Was muss ich tun?

    Wenn du bereits Kundin oder Kunde bei 123energie mit einem Haushaltsstrom-Tarif bist, ist ein Wechsel zum 123öko-emobil basic-Tarif jederzeit möglich. Bitte wenden dich dafür an unseren Kundenservice unter 0621 57057 – 3123 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr) oder buche ganz bequem online einen Telefontermin über den Rückrufservice. Unser Kundenservice wird einen reibungslosen und schnellen Wechsel gern für dich durchführen. Im Normalfall ist der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, wird dich 123energie umgehend informieren.

Abschlag und Verbrauch

  • Kann ich meinen Abschlag ändern?

    In deinem Kundenbereich kannst du jederzeit selbstständig und einfach deinen Abschlag anpassen. Solltest du weitere Fragen dazu haben, hilft dir unser Kundenservice jederzeit gerne weiter.

  • Wie oft kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern?

    In deinem Login – Bereich kannst du pro Abrechnungsjahr bis zu zwei Mal den Abschlagsbetrag ändern. Sollte eine Abschlagsanpassung öfter notwendig sein, sende uns dein Anliegen über das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen deine Anfrage und geben dir Rückmeldung.

  • Wie errechnet sich der Abschlag?

    Während des Abrechnungszeitraums zahlst du in der Regel gleichbleibende Abschläge. Diese legen wir auf Grundlage deiner Verbrauchsdaten vom örtlichen Netzbetreiber oder anhand allgemeiner Erfahrungswerte fest. Die Abschläge werden zu Beginn des von dir gewählten Zahlungszeitraums (monatlich oder jährlich) bestimmt.

    Im zweiten Vertragsjahr werden nur 11 Abschläge erhoben.

  • Warum werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig?

    Die erste Abschlagsfälligkeit nach Lieferbeginn ist nach der Vertragsbestätigung. 
    Da sich die Abschläge auf die Zukunft beziehen, werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig:

    • Die erste Zahlung am Ersten des Monats ist die Vorauszahlung für den laufenden Monat
    • Die zweite Zahlung am 15. des Monats ist für den nachfolgenden Monat
    • Anschließend wird der monatliche Rhythmus wieder eingehalten
       

    Bei der Jahresendabrechnung werden alle von dir geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt.
     

  • Was passiert, wenn ich weniger Energie verbrauche?

    Du zahlst nur die Energie, die du wirklich verbraucht hast. Du bekommst eine Jahresabrechnung. Wenn diese unter der Summe der bereits gezahlten Abschläge liegt, bekommst du die Differenz auf dein Konto gutgeschrieben. Wenn die Rechnung höher ist als die Summe der gezahlten Abschläge, zahlst du die Differenz zu dem vereinbarten günstigen Tarif.

  • Kann ich meinen Abschlagsbetrag senken?

    In deinem Login-Bereich kannst du deinen Abschlag maximal 10% senken.
    Wenn eine höhere Senkung gewünscht ist, passen wir die Höhe des Abschlages deinem Verbrauch an. Eine Abschlagssenkung können wir nur aufgrund nachweislich reduzierten Verbrauchs vornehmen.
    Bitte teile uns dafür den Grund und den aktuellen Zählerstand über unser Kontaktformular mit.
     

  • Warum wurde der Abschlag erhöht, obwohl ich Guthaben in der Jahresrechnung habe?

    Dies kann verschiedene Gründe haben:

    • Hast du eventuell innerhalb des letzten Abrechnungsjahres eine Preisanpassung erhalten? Der künftige Abschlag wird anhand deines letzten Verbrauchs und der aktuellen Preise berechnet.
       
    • Liegt vielleicht ein verkürzter Abrechnungszeitraum vor? Manchmal passiert es, dass wir z.B. die Zählerstände zur Abrechnung zu spät gemeldet bekommen. Somit kann deine Jahresrechnung erst verspätet erstellt werden und es stehen weniger als 12 Monate bis zur nächsten Abrechnung zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass die Abschlagsbeträge höher ausfallen, da die Jahreshochrechnung nun auf weniger Abschläge verteilt werden muss.
       
    • Hast du einen Bonus im letzten Abrechnungsjahr erhalten? Wenn du z.B. einen Neukundenbonus im letzten Jahr erhalten hast, wird dieser in der Jahresrechnung verrechnet, was zu deinem Guthaben geführt haben könnte. Dieser wird im Folgejahr für die Hochrechnung nicht berücksichtigt.
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

    Am praktischsten für dich: Erteile uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und du musst dich künftig nicht mehr darum kümmern, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Deine Bankdaten kannst du auch komfortabel in deinem Kundenbereich erfassen.

    Alternativ kannst du uns die Beträge zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Dabei ist es wichtig, dass du die Vertragskontonummer im Verwendungszweck angibst.

  • Kann ich meinen Abschlag an einem anderen Tag im Monat bezahlen?

    Eine Terminänderung der Abschlagsfälligkeit ist vom 01. auf den 15. eines Monats (oder umgekehrt) möglich. Wenn du eine Umstellung wünschst, sende uns dein Anliegen über das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen deine Anfrage und geben dir Rückmeldung.

  • Ich kann meinen Abschlag nicht pünktlich bezahlen. Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?

    Bei Zahlungsschwierigkeiten prüfen wir gemeinsam für dich passende Lösungswege. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig meldest, bevor du eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhältst, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
    Bitte sende uns über unser Kontaktformular dein Anliegen zu. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen deine Anfrage und geben dir Rückmeldung.

    Ein weiterer Tipp: Es gibt Hilfsangebote von öffentlichen Stellen, wie Jobcenter, Schuldnerberatung, Sozialamt und der Verbraucherzentrale.  Lass dich bei längerfristigen Zahlungsschwierigkeiten beraten und unterstützen!

  • Warum habe ich eine Abschlagsmitteilung aber keine Jahresrechnung erhalten?

    In diesem Fall liegen uns nicht alle relevanten Daten zur Rechnungsstellung vor. Die Bemessungsgrundlage des mitgeteilten Abschlages ist der bisher bekannte Verbrauch.

    Mögliche Ursachen:

    • Zählerstand liegt uns noch nicht vor - diesen kannst du uns über deinen Kundenbereich oder über die Website unter Zählerstandserfassung mitteilen
    • Bei Gas kann zusätzlich auch der Umrechnungsfaktor fehlen - dieser wird uns von deinem Gas-Netzbetreiber mitgeteilt.

    Sobald uns die Daten vollständig vorliegen, erstellen wir die Jahresrechnung und passen den Abschlagsbetrag deinem letztjährigen Verbrauch an.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Ihre Zählernummer findest du auf deiner letzten Rechnung, auf deinem Begrüßungsschreiben oder auf deinem Zähler. Die Zählernummer steht direkt unter dem Zählwerk auf der Frontseite des Zählers.

Rechnung und Zahlung

  • Wann erhalte ich meine Rechnung?

    Du erhältst deine Verbrauchsabrechnung nach zwölf Monaten. Du zahlst genau das, was du verbraucht hast, zu dem vereinbarten Tarif. Die Rechnung wird dir per E-Mail zugestellt.

  • Wann erfolgt die erste Abbuchung von meinem Konto?

    Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung deines Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

    Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem SEPA-Lastschriftmandat und der bisherigen Einzugsermächtigung?

    Eigentlich hat sich nicht viel verändert. Ein SEPA-Lastschriftmandat (kurz: Mandat) ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt deine bisherige Einzugsermächtigung im Kontext des europaweiten, bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

    Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

     

    IBAN & BIC statt Kontonummer & BLZ

    Der einzige wirkliche Unterschied? Um SEPA-Überweisungen, -Lastschriften oder -Mandate zu tätigen, benötigst du die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der früher genutzten Kontonummer und Bankleitzahl.

    Du findest deine IBAN und den BIC deines Zahlungsdienstleisters auf deinem Kontoauszug oder in deinem persönlichen Online-Banking-Bereich. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

    Deine Bankdaten kannst du jederzeit in deinem persönlichen Bereich im Kundenportal Mein 123energie anpassen.

  • Was passiert, wenn ein Rechnungsbetrag nicht abgebucht bzw. überwiesen worden ist?

    Bei Zahlungsversäumnissen erhältst du von uns zuerst eine Zahlungserinnerung. Solltest du trotz Aufforderung deiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird dein 123-Energielieferungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

    Die außerordentliche Kündigung wird ausgesprochen, sobald du dich mit einer Forderung von mindestens 100 Euro im Verzug befindest und trotz Mahnung deiner Zahlungspflicht nicht nachkommst, oder sobald du dich mit zwei monatlichen Abschlagszahlungen im Rückstand befindest und selbst nach Ablauf dieser Frist deiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen bist.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

    Am praktischsten für dich: Erteile uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und du musst dich künftig nicht mehr darum kümmern, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Deine Bankdaten kannst du auch komfortabel in deinem Kundenbereich erfassen.

    Alternativ kannst du uns die Beträge zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Dabei ist es wichtig, dass du die Vertragskontonummer im Verwendungszweck angibst.

  • Wie lautet die Bankverbindung von 123energie?

    Die Bankverbindung von 123energie lautet:

    Commerzbank AG
    IBAN-Nr. DE24 5454 0033 0209 3730 00
    SWIFT-BIC COBADEFFXXX
    Gläubiger-ID: DE09PWA00000069162

  • Wie erhalte ich meinen Bonus?

    Wenn du als Neukunde einen Bonus erhältst, musst du einfach deine PLZ und deinen aktuellen Jahresverbrauch in den Tarifrechner eingeben und dein Bonus wird berechnet. Der Betrag wird auf deiner ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit.

  • Kann 123energie von ausländischen Bankverbindungen abbuchen?

    Bist du Kunde einer nicht in Deutschland ansässigen Bank, so sende uns bitte deine Bankdaten über unser Kontaktformular. Unser Kundenservice wird dann alles Notwendige veranlassen und ggf. Kontakt mit dir aufnehmen.

  • Was ist der Vorteil bei Vorauszahlungen?
    Die Vorauszahlung hilft uns, unsere Kosten niedrig zu halten. Denn dadurch reduzieren sich Risiken durch offene Forderungen sowie der Aufwand für Mahnungen und zusätzliche Verwaltungsprozesse.
    Diese Kostenvorteile können wir bei der Preisgestaltung berücksichtigen. Gleichzeitig wird dein tatsächlicher Verbrauch einmal jährlich genau abgerechnet. So zahlst du am Ende nur die Energie, die du tatsächlich verbraucht hast.
     
    Damit du von attraktiven Preisen profitieren kannst, setzen wir auf ein einfaches und transparentes Vorauszahlungsmodell.

Mein Vertrag

  • Mein Name hat sich geändert. Wie kann ich diesen ändern lassen?

    Bitte sende uns die Urkunde der Namensänderung oder deinen neuen Personalausweis zu. Gerne nehmen wir die Änderung vor. Die Änderung ist im persönlichen Login-Bereich nicht möglich, da wir den zuständigen Netzbetreiber als Eigentümer des Zählers, über die Namensänderung informieren.

  • Warum werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig?

    Die erste Abschlagsfälligkeit nach Lieferbeginn ist nach der Vertragsbestätigung. 
    Da sich die Abschläge auf die Zukunft beziehen, werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig:

    • Die erste Zahlung am Ersten des Monats ist die Vorauszahlung für den laufenden Monat
    • Die zweite Zahlung am 15. des Monats ist für den nachfolgenden Monat
    • Anschließend wird der monatliche Rhythmus wieder eingehalten
       

    Bei der Jahresendabrechnung werden alle von dir geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt.
     

  • Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?
    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sofern du den Vertrag ausschließlich zu privaten Verbrauchszwecken abgeschlossen hast, hast du das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kundenservice, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen (Fax: 0621/585 2399) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief, Telefax oder E-Mail, über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

    Hierfür kannst du das gesetzliche Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB verwenden. Die Nutzung dieses Formulars ist jedoch nicht verpflichtend.

    Du kannst das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch elektronisch über unser Kontaktformular mit dem Betreff „Widerruf“ ausfüllen und übermitteln. Wenn du diese Möglichkeit nutzt, senden wir dir unverzüglich, beispielsweise per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang deines Widerrufs.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

    Folgen des Widerrufs für Verbraucher gemäß Ziffer 4

    Wenn du den Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben. Dazu gehören auch die Lieferkosten, ausgenommen zusätzliche Kosten, die dadurch entstanden sind, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hast.

    Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem deine Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

    Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung werden dir in keinem Fall Gebühren berechnet.

    Hast du ausdrücklich verlangt, dass die Lieferung von Strom und/oder Gas bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, musst du uns einen angemessenen Betrag zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Lieferung, zu dem du uns über die Ausübung deines Widerrufsrechts informiert hast, im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Lieferung.

    Downloads

  • Wo finde ich meine Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer?

    Deine Geschäftspartnernummer, Vertragskontonummer sowie Zählernummer findest du auf deiner letzten Rechnung oder auf deinem Begrüßungsschreiben. Hier findest du die Rechnungserläuterung.

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