Der Strompreis setzt sich aus staatlichen Abgaben, Netzentgelten und Beschaffungs-/ Vertriebskosten zusammen. Das gilt für alle unsere günstigen Strompreise.
Um genau zu sein, gehen 42,3 % der Stromeinnahmen als Umsatzsteuer und sonstige Abgaben an den Staat. 21,1 % entfallen auf die Netzentgelte, die der Staat reguliert und beeinflusst. Die verbleibenden 36,6 % sind Beschaffung und Vertrieb.