Preise1
Die Preise beinhalten alle aktuell geltenden Kosten, Abgaben und Umlagen. Die Umsatzsteuer ist bei den Privattarifen enthalten. Die Preise der Gewerbe- bzw. Profi-Tarife sind exklusive Umsatzsteuer. Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich aus dem dargestellten Gesamtpreis. Informationen zur Preiszusammensetzung der aktuellen Preise finden Sie hier: Strom / Gas
Gesamtpreis2 und Ersparnis3
Der auf das erste Jahr bezogene Gesamtpreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen. Ihr individueller Bonus wurde im Gesamtpreis bereits berücksichtigt (die berechnete Gesamtsumme kann Rundungsdifferenzen beinhalten). Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich als 1/12 aus dem dargestellten Gesamtpreis und können somit vom endgültig festgelegten Abschlag abweichen.
Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz (= Ersparnis im ersten Jahr) sind die Grundversorgungstarife des für Sie zuständigen Grundversorgers. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können. Alle Angaben zu dem Versorger und den Tarifen erfolgen ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Für aus fehlerhaften Daten erwachsende Schäden wird keine Haftung übernommen.
Wechselbonus (=Bonus), Sonderbonus und Sofortbonus4
Wechselbonus
Sofern PFALZWERKE einen Wechselbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Wechselbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Wechselbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.
Der Wechselbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.
Sonderbonus
Sofern PFALZWERKE einen Sonderbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Sonderbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Sonderbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.
Der Sonderbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.
Sofortbonus
PFALZWERKE kann zusätzlich im Jahr 2025 für Ihren Neukundenvertragsabschluss bei 123energie einen Sofortbonus gewähren. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Sofortbonus-Betrags ist das Zustandekommen des Vertrages. Der Sofortbonus 2025 wird Ihnen, sofern Sie im Rahmen eines SEPA-Mandats eine Bankverbindung hinterlegt haben, ca. 3 Wochen nach Lieferbeginn auf diese Bankverbindung überwiesen; andernfalls schreiben wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung gut. Auf den Sofortbonus 2025 ist Abschnitt B Ziffer 5 der AGB nicht anwendbar.
Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.
Preisgarantie5
Vgl. Abschnitt B der AGB
Vertragslaufzeit6
Vgl. Abschnitt A Ziffer 5 der AGB
Vertragsabwicklung
Die gesamte Vertragsabwicklung einschließlich des Abrufs bzw. der Einsichtnahme sämtlicher vertragswesentlicher Informationen erfolgt „online“, d.h. auf elektronischen Wege über den Login-Bereich dieses Kundenportals. Über Posteingang im Kundenportal werden Sie per E-Mail informiert.
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ZUM TARIFRECHNERFalls du dich gefragt hast ...
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Wie läuft der Wechsel zu 123energie ab?
Sie müssen uns nur den Auftrag erteilen. Den Rest erledigen wir für Sie. Wie genau der Wechsel abläuft und wie wir ihn für Sie managen, haben wir in einer Grafik hier für Sie zusammengefasst.
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Muss ich meinem bisherigen Energieversorger kündigen?
Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir werden die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten einleiten.
Sollten Sie jedoch von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung bei Ihrem bisherigen Lieferanten Gebrauch machen können, bitten wir Sie, Ihren Vertrag innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist selbst zu kündigen, um den Lieferantenwechsel zu unterstützen.
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Muss ich zwischen meinen Verträgen auf Strom verzichten?
Nein, bei einem Anbieterwechsel ist deine deine Stromversorgung jederzeit sichergestellt.
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Woher stammt der Ökostrom?
Wenn wir von Ökostrom reden, dann meinen wir das auch so. Das bestätigen auch einige Siegel.
123ökostrom mit TÜV-Zertifizierung:
Mit 123ökostrom erhalten Sie einen 100 % sauberen Ökostromtarif aus Sonnen- und Windenergie, sowie aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftanlagen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz.
Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom unserer Kunden, erfolgt durch 123energie eine zusätzliche Investition in- den Ausbau erneuerbarer Energien,
- Umweltschutzmaßnahmen und
- Projekte zur Unterstützung der Energiewende.
123ökostrom Premium mit OK-Power-Gütesiegel:
Mit unserem 123ökostrom Premium leisten nachhaltig Gutes für die Umwelt, da dieser das Ok-Power-Gütesiegel trägt, welches vom Verein EnergieVision vergeben wird.
Das OK-Power-Gütesiegel des Vereins EnergieVision e.V. stellt sicher, dass Ökostrom-Kunden vertraglich zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden. Daneben garantiert dieses Label, dass ein Drittel des Stroms aus Anlagen stammt, die nicht älter als acht Jahre sind. Damit wird sichergestellt, dass ältere Anlagen stetig durch modernere und effizientere ersetzt werden und so der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert wird.
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Warum kostet Ökostrom und Ökogas mehr?
Es gibt zwei Gründe, warum Ökotarife aktuell noch etwas teurer sind als herkömmliche Tarife: Zum einen ist die Gewinnung aus erneuerbaren Quellen aufwendiger, zum anderen ist der Marktanteil noch geringer.
Je mehr Ihrer Freunde, Bekannten und Kollegen Sie von 123energie Ökotarifen überzeugen, desto günstiger könnten Strom und Gas aus erneuerbaren Energien also in Zukunft für alle werden. Übrigens, hier geht’s zu unserem Empfehlungsprogramm!